Über Reifenteile auf Autobahn gefahren

Hallo,

ich bin gestern von Nürnberg nach München mit dem Auto gefahren und zwischen Greding und Allershausen über ein Reifenteil von einem LKW gefahren (war schon Nacht und habe nichts gesehen).
Es hat einen Mords- Schlag getan aber von aussen war nichts zu sehen. Heute lege ich mich unter mein Auto und es verliert ÖL!!!
Habe meine Versicherung angerufen (bin Haftpflicht und Teilkasko versichert) und die zahlen mir gar nichts.
Was mache ich denn nun? Achja: das wichtigste: 3min später habe ich im Radio gehört, dass ein Lastwagenfahrer Reifenteile auf der Autobahn verloren hat und ich habe einen LKW von der Polizei aufgehalten am Straßenrand gesehen. Soll ich auskundschaften ob er damit was zu tun hatte und versuchen die Reparatur von dessen Versicherung zu bekommen?

Man das ärgert mich so…
Habt ihr Ideen?

Grüße
Hias

Hallo Hias,

also ich würde mich an die zuständige Autobahnpolizei wenden und dort mitteilen, dass Du durch die Reifenteile einen Schaden an Deinem Wagen hast.
Du wirst dann höchstwahrscheinlich die Telefonnummer des LKW- Halters bekommern und dann mit ihm die versicherungstechnischen Sachen abklären können.

Viel Erfolg!

Annette.

Habe meine Versicherung angerufen (bin Haftpflicht und
Teilkasko versichert) und die zahlen mir gar nichts.

Ja… genau aus diesem Grund hilft im Zeifel eine Vollkasko.
Dein Schaden zählt als nichtversichertes Lebensrisiko.

Allerdings hast du wahrscheinlich Glück im Unglück.
Du solltest dich wirklich bei der zuständigen Polizeibehörde melden und melden, dass dir die Reifenteile einen Schaden verursacht haben.

Sollten die dir nict die Nummer des LKW Fahrers geben - was ich mir durchaus auch vorstellen könnte, da sie es zwar meisten tun, aber eigentlich nicht dürfen - so empfiehlt es sich einen Anwalt zu konsultieren. Dieser erhält sicherlich Akteneinsicht und kümmert sich gerne um alles weitere. Ist auch sehr nützlich wenn die Versicherung die Verantwortung abschieben will.

Unter keinen Umständen würde ich den Schaden einfach so reparieren lassen. Zumindest nicht, bevor sich das ganze ein Gutachter der gegnerischen Versicherung angesehen hat, bzw. auf einen Gutachter verzichtet hat (dürfte je nach Versicherung bei Schäden zwischen 1 und 2 Tausend Euro der Fall sein.) Sonst könntest du Probleme bekommen deinen Schaden im Bestreitensfall zu belegen. In jedem Falle sollte aber die Werkstatt den Schaden dokumentieren.

Gruss Ivo

Hallo,

wenn die Polizei sich quer stellt, bei dem was Annette schrieb, dann erstatte Anzeige, dann müssen sie was tun. Obwohl ich nicht glaube, daß Sie Dir da die Daten verweigern…

gruß
dennis

Hallo,

Unter keinen Umständen würde ich den Schaden einfach so
reparieren lassen. Zumindest nicht, bevor sich das ganze ein
Gutachter der gegnerischen Versicherung angesehen hat, bzw.
auf einen Gutachter verzichtet hat (dürfte je nach
Versicherung bei Schäden zwischen 1 und 2 Tausend Euro der
Fall sein.) Sonst könntest du Probleme bekommen deinen Schaden
im Bestreitensfall zu belegen. In jedem Falle sollte aber die
Werkstatt den Schaden dokumentieren.

Wenn das Auto benötigt wird, kann er auch reparieren. Um sicherzugehen, bei Gericht ein Beweissicherungsverfahren anstrengen. Die schicken dann kurzfristig eine nunabhängigen Gutachter, den auch die gegnerische Versicherung akzeptieren muß. Da es da evtl Kostengrenzen gibt, mit einem Anwalt besprechen.

Gruß
Tilo

wisst ihr was der Hammer ist?
Ich habe gestern nun bei der Autobahnpolizei angerufen und sie sagen es gab Reifenteile auf der Strecke, allerdings erst gegen 4 Uhr morgens. Ich habe das Ding etwa um 00:30 überfahren. (als ob der nicht vorher da gelegen sein könnte?)
Und nun der Hammer:
Mein lieber Freund und Helfer hat mir geraten sowieso von einer Anzeige abzusehen, da ich ja nur so schnell fahren kann wie die Sichtverhältnisse es zulassen. Es war Nacht und ich hätte nicht „so schnell“ fahren können. Darauf war meine Antwort dass ich ja einen SMart fahre und mit 115km/h bei mir Schluss mit lustig. Er meinte nur, dass ich dabei 3 Punkte in Flensburg und eine Anzeige wegen erhöhter Geschwindikeit bekommen könnte.
HALLO? Sollen die mir helfen oder mir Probleme machen?

Hallo,

HALLO? Sollen die mir helfen oder mir Probleme machen?

Weder noch, sie sollen möglichst viel Geld einnehmen. Bei uns haben sie neulich 3 Meter vor dem Ortsausgangsschield gelasert, stadtauswärts. Das machen die nicht um alten Menschen und Kindern den Straßenverkehr sicherer zu machen oder um Dir zu Helfen. Das sind Raubritter. Die Bearbeitung Deiner Anzeige würde wertvolle Zeit kosten. Die stellen sich lieber an den Straßenrand und kassieren. Was geht die denn Dein Leid an.

Gruß
Tilo

Hallo,

wisst ihr was der Hammer ist?
Ich habe gestern nun bei der Autobahnpolizei angerufen und sie
sagen es gab Reifenteile auf der Strecke, allerdings erst
gegen 4 Uhr morgens. Ich habe das Ding etwa um 00:30
überfahren. (als ob der nicht vorher da gelegen sein könnte?)

Hm…

Und nun der Hammer:
Mein lieber Freund und Helfer hat mir geraten sowieso von
einer Anzeige abzusehen, da ich ja nur so schnell fahren kann
wie die Sichtverhältnisse es zulassen. Es war Nacht und ich
hätte nicht „so schnell“ fahren können. Darauf war meine
Antwort dass ich ja einen SMart fahre und mit 115km/h bei mir
Schluss mit lustig. Er meinte nur, dass ich dabei 3 Punkte in
Flensburg und eine Anzeige wegen erhöhter Geschwindikeit
bekommen könnte.

Das stimmt nicht. §3 Absatz 3c StVO sagt aus, daß auf Autobahnen keine Geschwindigkeitsbeschränkung gilt (ohne Schilder, klar ne ?)

§18 Absatz 6 sagt aus, daß

  • bei Erkennen der Rückleuchten des Vordermannes
  • wenn der Verlauf der Fahrbahn mit Leiteinrichtungen/Reflektoren etc und zusammen mit fremdem Licht Hindernisse erkennbar sind,

die Geschwindigkeit NICHT auf Leuchtweite des Abblendlichtes angepaßt werden muß.

HALLO? Sollen die mir helfen oder mir Probleme machen?

Demnach haben die keine Lust Dir was zu helfen oder zu bestätigen, es ist richtig, daß die Brocken da um 0030 schon gelegen haben KÖNNEN und erst um 0300 oder wann gemeldet wurden, bzw einer Streife oder einem Verkehrsteilnehmer der Pannenlaster auffiel.

Ich würde jetzt erst Recht eine Anzeige erstatten. Alleine wegen dem Schaden am Auto. Erstatte auch Zeitgleich Strafantrag, dann kann die Sache nicht wegen geringfügigkeit oder „mangels öffentlichem Interesse“ eingestellt werden. Ganz wichtig !

gruß
dennis

Und nun der Hammer:
Mein lieber Freund und Helfer hat mir geraten sowieso von
einer Anzeige abzusehen, da ich ja nur so schnell fahren kann
wie die Sichtverhältnisse es zulassen. Es war Nacht und ich
hätte nicht „so schnell“ fahren können.

Ganz dämlicher Trottel, der als Autobahnpolizist noch nicht mal grundlegenste Gesetzestexte kennt.
Ruf noch mal an und erklär ihm den Absatz des §18:
"(6) Wer auf der Autobahn mit Abblendlicht fährt, braucht seine Geschwindigkeit nicht
der Reichweite des Abblendlichts anzupassen, wenn

  1. die Schlußleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs klar erkennbar sind und ein
    ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird oder
  2. der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, zusammen mit
    fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind."

Das ist wohl eindeutig genug.
Man sollte den Kerl zur Reiterstaffel schicken.

Hallo!

Ganz dämlicher Trottel, der als Autobahnpolizist noch nicht
mal grundlegenste Gesetzestexte kennt.

Wieso, wo ist das Problem.

Ruf noch mal an und erklär ihm den Absatz des §18:
"(6) Wer auf der Autobahn mit Abblendlicht fährt, braucht
seine Geschwindigkeit nicht
der Reichweite des Abblendlichts anzupassen, wenn

  1. die Schlußleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs klar
    erkennbar sind und ein
    ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird oder
  2. der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit
    Rückstrahlern und, zusammen mit
    fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind."

Das ist wohl eindeutig genug.

Nee was denn?

Der 2. Absatz triff ja schon mal gar nicht zu "zusammen mit
fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind"

Dann wär er nicht drüber gefahren oder?

Den 1. Absatz läßt mich auch grübeln. Wäre der Vormann schon über
die Reifenteile gefahren, dann hätte er sicher gebremst, versucht
auszuweichen oder oder oder, dies hätte er bemerken müssen.

Ich bin zwar prinzipiell deiner Meinung aber so einfach wie
du es darstellst ist es nicht.

Man sollte den Kerl zur Reiterstaffel schicken.

Ich denke der wußte ziemlich genau was er tat.

Gruß
Stefan

Hi!

Der Polizist hat, wie ja schon geschrieben, nicht ganz korrekt argumentiert.

Bzgl. Deines Anspruches gegen den LKW-Fahrer bzw. den Halter sehe ich, allerdings als Nicht-Jurist, das Problem der eindeutigen Beweisbarkeit. Wie willst Du nachweisen, dass der Schaden an Deinem Auto durch Reifenteile verursacht worden ist, die von ebendiesem LKW stammen?

Ich hatte vor vielen Jahren einen Unfall auf der Autobahn verursacht und einige Wochen später meldete sich jemand, der einen Schaden an der Wasserpumpe (!!!) seines Mercedes 190 gehabt haben will, welcher angeblich vom Überfahren der Wrackteile stammen sollte. Man könne die Sache ja privat regeln, mit 300 DM wäre er einverstanden gewesen.
Ich habe ihn dann gefragt, ob er belegen könne, dass der Schaden an seinem Wagen von Wrackteilen aus dem Unfall verursacht worden wärem worauf hin er antwortete, das wäre ja klar…
Ich lehnte dann mit einem höflichen Einzeiler den Anspreuch ab und habe nie wieder etwas von ihm gehört.

Generell: auf der Autobahn liegt öfter mal Zeug herum, mein Favorit sind die Bremsklätze aus Eisen, die bei parkenden LKW unter die Reifen gelegt werden, um ein Wegrollen zu verhindern.
Diese Dinger können, wie ich aus eigener Erfahrung weiß, sogar eine 126er S-Klasse unten aufschlitzen. Wen will man dafür verantwortlich machen?
Wenn man das Teil nicht von einem bestimmten LKW hat herunterfallen sehen, optimalerweise noch mit Zeugen, kann man das vergessen. Ist eben Lebensrisiko und man sollte ohnehin zusehen, dass man rechtzeitig bremsen kann. Auch nachts sieht man eigentlich recht weit, wie ich finde zumeist auch, dass man bei 200 noch auf solcherlei Hindernisse reagieren kann. Somit hast Du, sorry, gepennt und musst nun wohl die Folgen tragen…

Grüße,

Mathias

ich bin gestern von Nürnberg nach München mit dem Auto
gefahren und zwischen Greding und Allershausen über ein
Reifenteil von einem LKW gefahren (war schon Nacht und habe
nichts gesehen).
Es hat einen Mords- Schlag getan aber von aussen war nichts zu
sehen. Heute lege ich mich unter mein Auto und es verliert
ÖL!!!
Habe meine Versicherung angerufen (bin Haftpflicht und
Teilkasko versichert) und die zahlen mir gar nichts.
Was mache ich denn nun? Achja: das wichtigste: 3min später
habe ich im Radio gehört, dass ein Lastwagenfahrer Reifenteile
auf der Autobahn verloren hat und ich habe einen LKW von der
Polizei aufgehalten am Straßenrand gesehen. Soll ich
auskundschaften ob er damit was zu tun hatte und versuchen die
Reparatur von dessen Versicherung zu bekommen?

Man das ärgert mich so…
Habt ihr Ideen?

Grüße
Hias

Hi!

Auch nachts sieht
man eigentlich recht weit, wie ich finde zumeist auch, dass
man bei 200 noch auf solcherlei Hindernisse reagieren kann.

Also bei den schwarzen Reifenbrocken, die da manchmal herum,liegen, lasse ich das „rechtzeitig sehen bei Nacht“ nicht gelten. Vielleicht mit Fernlicht.

Einspruch euer Ehren !

gruß
dennis

Hi!

Auch nachts sieht
man eigentlich recht weit, wie ich finde zumeist auch, dass
man bei 200 noch auf solcherlei Hindernisse reagieren kann.

Also bei den schwarzen Reifenbrocken, die da manchmal
herum,liegen, lasse ich das „rechtzeitig sehen bei Nacht“
nicht gelten. Vielleicht mit Fernlicht.

Einspruch euer Ehren !

Kein Problem.
Vielleicht sehe ich extrem gut…?

Wenn es um kleinere Teile geht, dürfte noch nicht einmal bei so einer Gurke wie dem Smart nennenswerter Schaden entstehen.
Wenn es um das komplette Stück runderneuertes Profil geht, sieht man das.
Wenn nicht, runter vom Gas und/oder Jeep kaufen!

Grüße,

Mathias

Der 2. Absatz triff ja schon mal gar nicht zu "zusammen mit
fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind"

Dann wär er nicht drüber gefahren oder?

Tja, diesen Passus habe ich glatt überlesen.
Realitätsnah ist das aber nicht.
Man stelle sich eine Autobahn vor, z.B. die A44 KA-DO. Teilweise kilometerlang schnurgerade.
Jetzt fährt 500m vor einem ein Auto. Man kann also nicht aufblenden.
Zudem kein fremdes Licht (andere Autos oder Straßenlaternen).
Dann definiere man noch das Hindernis als „schwarz“.
Das wäre dann so ca. erst 50m vor dem Aufprall erkennbar.
Bei 40m Bremsweg aus 100km/h wäre das Dank Reaktionszeit schon zu schnell.
Wie weit müsste ein 200km/h Flieger leuchten:
200km/h entsprechen (doppelte Geschwindigkeit, vierfacher Bremsweg) rund 160m Bremsweg. Plus 55m für 1s Reaktion sind das 215m Leuchtweite.

Ich bin zwar prinzipiell deiner Meinung aber so einfach wie
du es darstellst ist es nicht.

Ich finde die Reaktion vom Beamten trotzdem sehr unerfreulich.

Abend!

Wenn nicht, runter vom Gas und/oder Jeep kaufen!

Wenn du mit 250km/h über Reifenreste eines LKWs tachelst dann geht an
deinem Auto was kaput, Jeep hin oder her. :smile:

Gruß
Stefan

PS: Warum die blöden Dinger immer bei 250 aufhören ist mir ein Rätsel.

Abend!

Ich finde die Reaktion vom Beamten trotzdem sehr unerfreulich.

Wenn sie so war wie beschrieben, dann kann man das sicherlich ein
wenig freundlicher rüber bringen. Letztendlich ist es aber in unserem
Straßenverkehr so, dass man halt nicht irgendwo drauf, drüber, vor oder
gar gegen fahren darf.
Mit viel Glück und guten Anwälten schafft man schon mal eine
Teilschuld aber meist bleibt man auf dem Schaden sitzen, wenn man
irgendwo gegen gefahren ist.

PP = Persönliches Pech

Gruß
Stefan

Hi!

Abend!

Wenn nicht, runter vom Gas und/oder Jeep kaufen!

Wenn du mit 250km/h über Reifenreste eines LKWs tachelst dann
geht an
deinem Auto was kaput, Jeep hin oder her. :smile:

Vermutlich…

Gruß
Stefan

PS: Warum die blöden Dinger immer bei 250 aufhören ist mir ein
Rätsel.

Ja, so ein Ärger. Habe aber jetzt sogar speedmässig downgesized. Von 227 auf 210. Geht auch.

Grüße,

Mathias