es hat geschneit und die fahrbahn war sehr rutschig,
insbesondere vor der ampel. es war eine 2spurige fahrbahn und
das auto neben mir bremste weil die ampel auf orange
umschnappte und kam ins rutschen, da entschloss ich mich gas
zu geben, um eine kollision mit meinem nebenmann zu vermeiden,
da auf meiner seite noch mehr eis auf der fahrbahn war. jedoch
aufgrund der witerungsverhältnisse konnte ich nicht so stark
beschleunigen, dass es mir noch in der orange-phase über die
ampel reichte und wurde geblitzt.
Nun, Du kannst Widerspruch einlegen, aber dass einzige was man Dir entgegenhalten wird steht hier:
§3 StVO Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbarten Strecke halten kann.
Ich gehe nicht davon aus, dass ein Widerspruch erfolgt hat. Allerdingts könnte VIELLEICHT ein Richter, vor den die Sache ja irgendwann zwangsläufig kommt wenn Du Widerspruch einlegst, gnädig sein. Allerdings: Vor Gericht und auf hoher See…
was mach ich nun, ich hab keine 125€!!! der eine monat wär
nicht so schlimm aber die 125€?!
Sry, aber wenn Du keine 125€ hast, wie bezahlst Du dann das Autofahren?
wenn ich den führerschein abgeben muss, wie verläuft das?
schick ich den ein und die schicken den wieder zurück oder
muss ich da den ganzen verwaltungsquatsch beim landratsamt
nochmal durchlaufen?
Ich gehe mal davon aus, dass Du keinen FS auf Probe mehr hast. Dann wirst Du angeschrieben und aufgefordert den FS abzugeben. Den Zeitraum kann man soweit ich weiss in einem bestimmten Rahmen sogar selbst bestimmen. Nach 4 Wochen holst Du ihn dann wieder ab.
kann ich da beschwerde einlegen und bringt das überhaupt was?
Ja kannst Du Widerspruch), obs was bringt ist fraglich. Bist Du im ADAC? dann kannst Du kostenlos die Anwaltshotline anrufen… Oder vieleicht kennst Du ja jemanden der für Dich anruft… Ich hab mal angerufen und sie haben gar nicht nach meiner Mitgliedsnummer gefragt…
ElC.