über rote ampel gefahren

hallo zusammen!

ich bin total fertig weil ich gestern nacht über eine rote ampel gefahren bin :frowning:

aber ich muss dazu sagen:
es hat geschneit und die fahrbahn war sehr rutschig, insbesondere vor der ampel. es war eine 2spurige fahrbahn und das auto neben mir bremste weil die ampel auf orange umschnappte und kam ins rutschen, da entschloss ich mich gas zu geben, um eine kollision mit meinem nebenmann zu vermeiden, da auf meiner seite noch mehr eis auf der fahrbahn war. jedoch aufgrund der witerungsverhältnisse konnte ich nicht so stark beschleunigen, dass es mir noch in der orange-phase über die ampel reichte und wurde geblitzt.

was mach ich nun, ich hab keine 125€!!! der eine monat wär nicht so schlimm aber die 125€?!

wenn ich den führerschein abgeben muss, wie verläuft das? schick ich den ein und die schicken den wieder zurück oder muss ich da den ganzen verwaltungsquatsch beim landratsamt nochmal durchlaufen?

kann ich da beschwerde einlegen und bringt das überhaupt was?

vielen dank!

Hallo Basti,

also ich denke, wenn du das im Anhörungsbogen genauso schilderst, wie hier im Forum, und du noch einen Zeugen dazu hast, besteht zumindestens eine kleine Chanche, dass du glimpflich davonkommst. Ein Versuch ist es wert.

Aber ich würde dir raten, dich intensiv in folgendem Forum zum Thema Rotlichtverstoß umzusehen:

http://www.radarforum.de/forum/

Gruß Finus

es hat geschneit und die fahrbahn war sehr rutschig,
insbesondere vor der ampel. es war eine 2spurige fahrbahn und
das auto neben mir bremste weil die ampel auf orange
umschnappte und kam ins rutschen, da entschloss ich mich gas
zu geben, um eine kollision mit meinem nebenmann zu vermeiden,
da auf meiner seite noch mehr eis auf der fahrbahn war. jedoch
aufgrund der witerungsverhältnisse konnte ich nicht so stark
beschleunigen, dass es mir noch in der orange-phase über die
ampel reichte und wurde geblitzt.

Nun, Du kannst Widerspruch einlegen, aber dass einzige was man Dir entgegenhalten wird steht hier:

§3 StVO Geschwindigkeit

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbarten Strecke halten kann.

Ich gehe nicht davon aus, dass ein Widerspruch erfolgt hat. Allerdingts könnte VIELLEICHT ein Richter, vor den die Sache ja irgendwann zwangsläufig kommt wenn Du Widerspruch einlegst, gnädig sein. Allerdings: Vor Gericht und auf hoher See…

was mach ich nun, ich hab keine 125€!!! der eine monat wär
nicht so schlimm aber die 125€?!

Sry, aber wenn Du keine 125€ hast, wie bezahlst Du dann das Autofahren?

wenn ich den führerschein abgeben muss, wie verläuft das?
schick ich den ein und die schicken den wieder zurück oder
muss ich da den ganzen verwaltungsquatsch beim landratsamt
nochmal durchlaufen?

Ich gehe mal davon aus, dass Du keinen FS auf Probe mehr hast. Dann wirst Du angeschrieben und aufgefordert den FS abzugeben. Den Zeitraum kann man soweit ich weiss in einem bestimmten Rahmen sogar selbst bestimmen. Nach 4 Wochen holst Du ihn dann wieder ab.

kann ich da beschwerde einlegen und bringt das überhaupt was?

Ja kannst Du Widerspruch), obs was bringt ist fraglich. Bist Du im ADAC? dann kannst Du kostenlos die Anwaltshotline anrufen… Oder vieleicht kennst Du ja jemanden der für Dich anruft… Ich hab mal angerufen und sie haben gar nicht nach meiner Mitgliedsnummer gefragt…

ElC.

Hallo Basti,

also ich denke, wenn du das im Anhörungsbogen genauso
schilderst, wie hier im Forum, und du noch einen Zeugen dazu
hast, besteht zumindestens eine kleine Chanche, dass du
glimpflich davonkommst. Ein Versuch ist es wert.

Lass es bleiben! Es wird nur teurer wenn Dir der Richter dann auch noch die Gerichtskosten auferlegt.
Du hast bei solchen Wetterverhältnissen Deine Fahrweise anzupassen. D.h. du musst so fahren, dass Du auch an einer umschaltenden Ampel noch rechtzeitig zum stehen kommst. Das ist genauso wie wenn vor Dir einer bremst und Du hinten drauf fährst. Dann bist Du nicht angepassst gefahren und bist Schuld.
Und sorry ohne Dir zu nahe treten zu wollen - aber das mit dem Auto nebendran klingt einfach verdammt nach Ausrede weil jeder immer mit dem unbekannten anderen Auto daherkommt wegen dem er ausweichen, bremsen, falsch abbiegen, andere schneiden oder manchmal auch so schnell fahren musste.

2 Like

Hallo,

wenn etwas kommt kannst Du den Fall schildern und erstmal Beschwerde einlegen.

Bei Rotlichtverstössen macht es nämlich z. B. einen Unterschied ob seit mehr oder weniger als 1 Sekunde rot war - um genau solche Fahrer wie Dich, die sich in einem Grenzfall entscheiden über die Kreuzung zu huschen weil es die bessere Alternative in der Situation ist von denen zu trennen, die ein Rotlicht unmißverständlich mißachten.

Sollte Deine Eingabe zurückgewiesen werden würde ich in den sauren Apfel beissen und nicht weiter gegen die Entscheidung vorgehen, sondern es akzeptieren.
Es wird nur teurer und umständlicher, Du wirst aber dann nix mehr „umdrehen“ können. Wie man Dir schon erklärt hat wird man Dir - zu Recht - vorhalten mit unangemessener Geschwindigkeit unterwegs gewesen zu sein. Wenn Du nicht in der Lage warst vor der Ampel zu bremsen warst Du zu schnell unterwegs. Das kannst Du nicht wegdiskutieren, also versuch es erst gar nicht.

Lerne für die Zukunft daraus und sei froh daß nichts passiert ist. Manche lernen ihre Lektionen erst wenn ein Unfall passiert.

Gruß,

MecFleih

Die Frage ist, hattest Du etwa vor, bei Gelb Orange Rot noch über die Kreuzung zu fahren??? Ne Gelblichtfahrt, ja die gibt es tatsächlich, bleibt eh hängen. In so einem Fall lieber die Geschwindigkeit der Witterung anpassen und bremsen, wenn die Ampel auf Gelb umschlägt. Denn so stark kannst Du gar nicht beschleunigen, daß Du nicht sowieso bei Rot über die Haltelinie gefahren wärst.
Also selbst dran schuld.
Wäre dir der andere reingerutscht, dann hättest Du zwar einen Schaden, aber den hättest Du bezahlt bekommen. Was nicht heißen soll, daß man den Schaden nicht hätte vermeiden können. Ausweichen heißt auch ausweichen. Niemand hat den Reflex, daß er automatisch Gas gibt, um einen Unfall zu vermeiden.
Und ein Richter wird dir die Story nur abnehmen, wenn Du das Kennzeichen des anderen hast. Ich an deiner Stelle hätte direkt danach angehalten und mir das Kennzeichen aufgeschrieben. Denn das Du geblitzt worden bist, haste ja schon bemerkt.

ja wie?! wenn ich beschwerde einlege dann muss ich doch keine gerichtskosten bei einer niederlage bezahlen, oder doch? ich dachte man darf sich immer dazu äußern, dass darf doch ncoh keine mehrkosten verursachen?!

danke!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo wora,

zunächst mal gibt es einen Anhörungsbogen und in dem darf sich derjenige entsprechend äußern - erst dananch kommt der Bussgeldbescheid.

Sollte er dagegen Einspruch einlegen - erst dann geht es -möglicherweise- vor Gericht.

Und wenn es vernünftig rechtsschutzversichert wäre würde er dies alles über einen anwalt machen können und auch den kosten des möglichen Verfahrens eventuell gelassen entgegensehen.

Warum soll man in Verkehrsdingen jede Kröte sofort schlucken, wenn man sich ungerecht behandelt fühlt?

Gruß Ivo