Hallo
ich habe gerade eine Direktversicherung abgeschlossen. Der Vertreter wurde von mir in meine Wohnung bestellt, und hat mir ein Angebot unterbreitet (nicht schriftlich). Nach dem Vergleich mit anderen, mir schriftlich vorliegenden Angeboten, habe ich Ihn wieder eingeladen um einen Vertrag zu unterschreiben. Dieses habe ich auch gemacht. Nun stimmen die Leistungen des abgeschlossenen Vertrags nicht mehr mit den vorher mündlich zugesicherten Konditionen überein.
- Kann ich solch ein Vertrag noch kündigen.
- Die Leistungen unterschieden sich zwischen „Bei Rentenbeginn zum Ende der Aufschubzeit“ und „Bei Rentenbeginn zum Ende der Ablaufphase“. Ersteres ist mit klar, zweites nicht.
Kannmich jemand aufklären?
Besten Dank
Tilo
Hallo Tilo,
was soll denn zu Rentenbeginn passieren?
Die Aufschubzeit ist die Zeit zwischen Vertrags- und Rentenbeginn.
Ablaufphase bedeutet, daß die Aufschubzeit variabel ist.
Z.B. 20 Jahre Aufschubzeit + 5 Jahre Ablaufphase bedeutet, daß Du nach 20 Jahren entscheiden kannst, ob die Rente sofort beginnt oder Du den Rentenbeginn verschieben willst - mit höherer Rente natürlich, und daß 5 Jhare lang für jeweils ein Jahr.
Grundsätzlich ist eine Ablaufphase immer eine gute Sache, weil sie Dir ein einseitiges Recht einräumt, daß Du nicht bezahlen musst.
Max
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Hallo Tilo,
was soll denn zu Rentenbeginn passieren?
Die Aufschubzeit ist die Zeit zwischen Vertrags- und
Rentenbeginn.
Ablaufphase bedeutet, daß die Aufschubzeit variabel ist.
Z.B. 20 Jahre Aufschubzeit + 5 Jahre Ablaufphase bedeutet, daß
Du nach 20 Jahren entscheiden kannst, ob die Rente sofort
beginnt oder Du den Rentenbeginn verschieben willst - mit
höherer Rente natürlich, und daß 5 Jhare lang für jeweils ein
Jahr.
Dann habe ich jetzt einen Vertrag, wo ich mit 65 noch mal 5 Jahre dranhängen kann. Ich galube nicht, dass ich mit 70!!! in Rente gehen will.
Kann ich das noch kündigen?
Gruss Tilo
Hallo Tilo,
kündigen kannst Du nicht, da noch kein Vertrag zustandegekommen ist. Wenn Du bisher nur einen Antrag unterschrieben hast (wovon ich ausgehe) hast Du ein Widerrufsrecht (steht auch auf dem Antrag mit drauf, wie lange das ab Unterzeichnung des Antrages gilt). Ansonsten hast Du ein Rücktrittsrecht von 30 Tagen nach Erhalt aller Unterlagen.
Bei der Direktversicherung bist Du aber „nur“ versicherte Person, während Dein Arbeitgeber Versicherungsnehmer ist. Damit kann m.E. dies nur Dein Arbeitgeber tun. Hier kann (so genau weiß ich da selbst nicht bescheid) es eventuell sogar auch sein, dass diese Schutzrechte nicht gelten.
Im Übrigen könnte Dir Dein Arbeitgeber Dir sogar den Anbieter der Direktversicherung vorschreiben.
Prüf aber noch mal nach, ob nich mein Vorantworter Recht hat und Du mit den Leistungen durcheinander gekommen bist.
Andreas
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Du hast das falsch verstanden!
hallo Thilo,
das heißt nicht: du musst bis 70 arbeiten, das soll heißen: wenn Du nur bis 60 arbeiten willst, kannst Du die Rente schon mit 60 haben. Du kannst aber auch, so Du es so willst, die Rente erst mit 70 haben. Alles ganz nach Deinem Wunsch. Ist das nicht besser, als wenn Du grundsätzlich nur zum 65. Lebenjahr die Rente erhältst?
Kündigungen sind möglich: sieh mal in die Bedingungen nach. Meist sind es bis zu 30 Tage.
Wäre aber schade.
Zur Ablaufsumme: ich vermute, dass der Vertreter zu Dir gesagt hat: Du bekommst mit 65 eine Rente von 523,76 €.
das ist natürlich nicht richtig: Er kann nur die vermutliche Rente sagen. Denn das Endergebnis besteht aus Garantierente + Gewinne + Boni. Die beiden letzteren sind nicht garantiert.
Serlbst die Garantierente ist nicht 100 % garantiert. Denke daran, dass bis vor kurzem noch die garantierte Mindesrendite einer LV bei 3,5% lag. Dann wurde sie auf 3,25 % herabgesetzt und jetzt wird überlegt, ob man es wagen kann, diese auf 3 % herabzusetzen.
Aber das ist ein anderes Thema.
Empfehliung: kündige nicht!
Grüße
Raimund
O.K ganz konkret.
Im Vertrag steht: Aufschubzeit 33 Jahre, Beginn Ablaufphase 2035, Dauer Ablaufphase 5 Jahre
Für mich bedeutet das, dass ich erst ab 2035 die Kohle bekomme, und dann noch mal fünf Jahre drauf setzen kann. Oder etwa nicht?
Tatsächlich steht eine Kündigungsfrist von 2 Wochen im Antrag. Unterschrieben wurde der schon am 19.11, ich habe die Unterlagen aber erst am Freitag bekommen.
Muss ich dann also gegebenenfalls noch morgn kündigen?
Vielen Dank fuer all die Antwoten, „wer weiß was“ ist klasse!
Gruss Tilo
O.K ganz konkret.
Im Vertrag steht: Aufschubzeit 33 Jahre
Das ist die „Ansparzeit“.
, Beginn Ablaufphase
2035,
deckt sich mit den 33 Jahren: 2002 + 33 = 2035.
Dauer Ablaufphase 5 Jahre
Für mich bedeutet das, dass ich erst ab 2035 die Kohle
bekomme, und dann noch mal fünf Jahre drauf setzen kann. Oder
etwa nicht?
Nein! Du kannst 2030 schon an die Kohle ran! Du kannst aber auch warten, bis 2040. Könnte ja sein, dass unserer Regierung (gleich welche) einfällt, dass Du bis 70 zu arbeiten hast. Oder: Du machst Dich selbständig und sagst Dir: „ich und jetzt schon (mit 65) mit der Arbeit aufhören? Bin ich altes Eisen? Nie! Ich arbeite weiter, bis mich der Totengräber erschlägt!“
Sag´ nicht, dass Du das nie sagen würdest. Hier schreibt Dir einer, der mit Begeisterung länger arbeiten wird. mein Beruf macht mir richtig Spaß!
Tatsächlich steht eine Kündigungsfrist von 2 Wochen im Antrag.
Unterschrieben wurde der schon am 19.11, ich habe die
Unterlagen aber erst am Freitag bekommen.
Muss ich dann also gegebenenfalls noch morgn kündigen?
Meines Wissens zählt der Erhalt der Police als Stichtag: ab dem 14 Tage. Sie aber noch mal nach. Und frage bei der Versicherung, „ob ich auch wenn´s mir gefällt schon mit 60 die Rente haben kann?“ Du wirst es bestätigt bekommen.
Du solltest auch eine Rentengarantiezeit drin haben. … wenn Du verheiratet bist und glaubst, dass Du auch für Deine Frau mitverantwortlich bist. Rentengarantiezeit bedeutet, dass Deine Frau nach Deinem Tod noch x Jahre Deine Rente weiter bezieht.
Sagst Du Dir allerdings: die Tuts soll für ihre Rente selber sorgen, dann spar Dir diese Rentengarantiezeit.
Hebst Du aber die LV-Summe mit z.B. 65 komplett ab und legst sie anders an (z.B. in Wein, Weib und Gesang:smile:), dann ist diese Garantiezeit sinnlos.
Na, brummt der Schädel?
Grüße
Raimund
Hallo Raimund,
nun habe ich es entlich verstanden, und ich glaube, das der Vertrag dann doch i.O. ist.
herzlichen Dank nochmals
Gruss
Tilo