Überbauung des Nachbarn

Hallo, ich habe meinen Nachbarn dazu aufgefordert seine Überbauung rückgängig zu machen. Die Frist habe ich extra großzügig angesetzt (3 Wochen). Gleichzeitig habe ich ihm angekündigt, dass ich den Rückbau vornehme bzw. vornehmen lasse falls er meiner Forderung nicht nachkommt. Dies würde eine Zerstörung des Überbauten Teils bedeuten. Er ließ die Frist ohne tätig zu werden verstreichen.

Jetzt ist also die Frist verstrichen, muss ich jetzt erst zum Anwalt oder kann ich tätig werden.

Hallo,

ich habe meinen Nachbarn dazu aufgefordert seine
Überbauung rückgängig zu machen.

aufgrund welcher Rechtsgrundlage? Will sagen: hast Du denn überhaupt einen Anspruch auf Beseitigung? Häufig vergessen wird nämlich § 912 BGB:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__912.html

Gruß
C.

Seinen Gehweg zum Haus ist bis zur Grundstückgrenze gebaut. Um ein Abrutschen der Gehwegplatten zu verhindern wurde ein 15 cm breiter Streifen Beton schräg an die Platten gearbeitet. Eine reihe weniger Platten und schon wäre das Problem beseitigt. Diese 15 cm befinde sich auf meinem Grundstück. ich glaube nicht das es hierbei um grobe Fahrlässigkeit handelt.

Das Teil heißt Rückenstütze und kann dadurch vermieden werden, dass man als Einfassung des Pflaster- oder Plattenbelags L-Steine wählt.

Eine technisch wie nachbarrechtlich saubere Lösung war also ohne viel Mehraufwand möglich, ein dauerhafter Anspruch auf Benutzung des Nachbargrundstücks durch das übergreifende Bauteil „Rückenstütze“ besteht hier weder nach BGB noch nach den Nachbarrechtsgesetzen der Länder. (Der Beseitigungsanspruch mag allerdings verjähren.) Dem Betroffenen ist hier wohl auch keine Verletzung einer Schadenminderungspflicht vorzuwerfen (etwa wenn er den betreffenden Bauarbeiten auf seinem Grundstück interessiert bis zum Ende zugesehen hätte.)

Unsouverän ist allerdings, dem Nachbarn nach Fristablauf die Beseitigung anzudrohen und wenn es dann so weit ist, nicht unmittelbare Schritte einzuleiten, sondern erst hier zu fragen, ob das überhaupt zulässig ist. Bevor man sowas androht, klärt man zuallererst die Rechtslage, um sich ggfls. peinliche Rückzieher zu ersparen.

Gruß
smalbop

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