Hallo,
wir bewohnen aktuell mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern (11 Jahre und knapp 1 Jahr) eine 3-Zimmer-Wohnung zur Miete, mit 81 qm. Im Dezember bekommen wir unser 3. Kind und nun machen wir uns Sorgen, ob das dem Vermieter ein Kündigungsgrund liefert. Der Vermieter weiß noch nichts von der neuen schwangerschaft und ist auch generell eher schwierig im Umgang. Wer entscheidet eigentlich über Überbelegung z.b. ? Liegt rechtlich nur aufgrund weiterer Kinder ein Kündigungsgrund vor ?
Hallo!
Nein.
Die Überbelegung muss „erheblich“ sein . Das wäre hier absehbar nicht der Fall.
Ein OLG hatte einmal eine solche „erhebliche Überbelegung“ als vorhanden gewertet und der sogar fristlosen Kündigung des VM Recht gegeben.
Das waren 2 Zi,Kü,Bad,Balkon = 54 m² mit zu Mietbeginn 2 E + 1 Ki. In den Folgejahren wuchs der Kindersegen um 5 Ki an = 8 Personen !
MfG
duck313
Das beruhigt mich schon mal sehr…danke