Überbezahlung einer Forderung

Hallo, liebe wer-weiss-was-Gemeinde!
Aufgrund einer hohen Forderung einer Betriebskostenabrechnung habe ich mit der damaligen Hausverwaltung eine Ratenzahlung in Höhe von 50 EUR monatl. vereinbart und bin dieser bis zum heutigen Tag auch stets per Dauerauftrag nachgekommen.
Jetzt habe ich meine Unterlagen geprüft und festgetellt, dass diese Forderung bereits längst beglichen ist und ich über 800 EUR zu viel gezahlt habe.
Zwischenzeitlich wurde die Verwaltung an ein anderes Unternehmen übergeben und meine Rückforderung teilt sich etwa zur Hälfte unter beiden Hausverwaltungen auf.
Das Problem: Bei beiden Verwaltungen ist so gut wie nie jemand zu erreichen, keiner weiss etwas genaues und die ganze Angelegenheit zieht sich in die Länge.
Ich habe alle Unterlagen, Kopien der Kontoauszüge und eine ausführliche Aufstellung der gezahlten Raten an beide HVs gesendet. Die Bearbeitung ist also denkbar einfach, man müsste sich lediglich mit den Zahlungseingängen des betreffenden Zeitraums beschäftigen.
Meines Wissens habe ich per §812 BGB das Recht, die überzahlten Raten zurückzufordern.

Welche Möglichkeiten habe ich, mein Geld zurück zu bekommen?
Gibt es angemessene Fristen, in denen die Hausverwaltungen reagieren müssen?
Kann ich Zinsen geltend machen, wenn weiter „getrödelt“ wird?

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar. Vielen Dank schon mal im Vorraus.

Viele Grüße, Birgsche

Hallo Birgsche,
rechtlich kann und darf ich dich natürlich nicht beraten, das macht ein Anwalt aber vorab zu deinem Verständnis: Dein Geld geht zwar an ein Verwalterkonto, jedoch bezahlst du nie an den Verwalter, sondern entweder als Mieter an deinen Vermieter oder als Eigentümer einer Wohnung, an die Eigentümergemeinschaft. Dieses Prinzip sollte dir vorab erst mal klar sein. Der Verwalter wird nur vertretend tätig und gibt nach Beendigung alle vorhandenen Gelder und Unterlagen an den neuen Verwalter weiter. Für das Konto selbst hat er nur eine Art „Treuhand“ bwz. Vollmacht. Dein Ansprechpartner ist also ausschließlich der neue Verwalter. Schreibe also an den neuen Verwalter, mit der Bitte, den überzahlten Betrag bis zum … (Datum, so ca. 14 Tage) an …(Bankverbindung) zu erstatten. Vorab!!! solltest du jedoch prüfen, ob die 50 € bei der nächsten Betriebkostenabrechnung bereits als „erhöhte“ Vorauszahlungen berücksichtigt wurden bzw. künftig berücksichtigt werden. 800 € sind ja 16 Monate, so dass normaler Weise bereits eine neue Abrechnung erfolgte. Von dieser Vorgehensweise des Verwalters würde ich jetzt ausgehen. vg Sonja