Überbrückungsgeld

Hallo,

eine Frage an euch,

Firma A würde gerne Herrn B (Alg2 Empfänger) Anfang Juli einstellen.
Das Gehalt für diesen Monat, würde Mitte nächsten Monats (August)
gezahlt.
Herr B hätte, laut Aussage, dadurch das Problem den Monat Juli
finanziell zu überbrücken.
Ist es in der Tat so, das das Jobcenter die Zahlung des Geldes ab dem

  1. Juli einstellt, oder würden Sie diesen Monat noch mittragen?

Gruss
pue

Hallo,

falls die erste Lohnzahlung tatsächlich erst am 15. des Folgemonats (August) erfolgt, könnte für den Juli nach dem „Zuflussprinzip“ des § 11 SGB II noch Bedürftigkeit und somit Anspruch bestehen.

Hilfsweise, um bei einem „zickigen“ Jobcenter nicht ganz ohne Geld dazustehen, kann eine Darlehensleistung nach § 24 Abs. 4 SGB II beantragt werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__24.html

&Tschüß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

Danke für deine Antwort und den Link.

Gruss
pue