Eine lebenslang inhaftierte Person wird nach 15 Jahren entlassen und hat langjährig in der JVA gearbeitet, das Überbrückungsgeld für die Zeit nach der Haftentlassung ist aufgefüllt, ist der darüber hinausgehende Betrag pfändbar?
Ja. Wobei ich nicht weiß, ob das in allen Bundesländern gilt, gehe aber davon aus.
Werner