mein Sohn hat ALG1 bezogen, ich erhalte ALG2(542.-).Ab 01.03. hat er ein neuen Job, somit fällt ALG1 weg. Steht mir bis er Lohn bekommt ein höherer Anteil an ALG2 zu, da er erst am 10.04. sein ersten Lohn erhält, bzw, wo muß ich zusätzlich einen Antrag stellen um bis dahin zu Überbrücken, da er 1 monat kein einkommen hat.
also ich denke das man einen antrag auf überbrückungsgeld stellen kann, versuche es am besten beim amt von welchen du alg 2 beziehst
einige ämter stellen sich da quer, nicht abwimmeln lassen, die müssen dir helfen.
l.g.
Grundsätzlich gilt hier das Zuflussprinzip. Dies bedeutet, dass Deinem Sohn erst dann das Einkommen angerechnet werden kann wenn es ihm tatsächlich zur Verfügung steht. Das heißt, ab Monat April wird das Einkommen voll angerechnet. es gibt jedoch die Möglichkeit darlehensweise ALG 1 zu überprüfen, bis zur ersten Lohnzahlung. Als ALG 2 Empfänger ist es ebenfalls möglich, die Zeit vom 01.04.2010 bis 10.04.2010 zu überbrücken mit einem Darlehen.
Betr: ALG1 und ALG
mein Sohn hat ALG1 bezogen, ich erhalte ALG2(542.-).Ab 01.03.
hat er ein neuen Job, somit fällt ALG1 weg. Steht mir bis er
Lohn bekommt ein höherer Anteil an ALG2 zu, da er erst am
10.04. sein ersten Lohn erhält, bzw, wo muß ich zusätzlich
einen Antrag stellen um bis dahin zu Überbrücken, da er 1
monat kein einkommen hat.