Überbrückungsgeld

Hallo ihr!

Wie ist das eigentlich: Wenn einem der Arbeitgeber kündigt, wie lange muss man Arbeitslosengeld beziehen, um für eine Selbständigkeit Überbrückungsgeld zu bekommen?

Was ist, wenn man selbst kündigt? Kann man dann Überbrückungsgeld bekommen? Da gibt es doch auch überhaupt diese Sperrfrist von drei Monaten, wo man sowieso keine Leistungen bekommt, nicht wahr?

Danke für eure Antworten!!!

Gruß,

Danielle

Hallo

Wie ist das eigentlich: Wenn einem der Arbeitgeber kündigt,
wie lange muss man Arbeitslosengeld beziehen, um für eine
Selbständigkeit Überbrückungsgeld zu bekommen?

Was ist, wenn man selbst kündigt? Kann man dann
Überbrückungsgeld bekommen? Da gibt es doch auch überhaupt
diese Sperrfrist von drei Monaten, wo man sowieso keine
Leistungen bekommt, nicht wahr?

Überbrückungsgeld ist eine „Kann“-Leistung. Daher gibt es diese Antworten für Dich nur bei Deinem zuständigen Sachbearbeiter beim AA.

Gruß,
LeoLo

Hallo ihr!

Hallo Du! :wink:)

Wie ist das eigentlich: Wenn einem der Arbeitgeber kündigt,
wie lange muss man Arbeitslosengeld beziehen, um für eine
Selbständigkeit Überbrückungsgeld zu bekommen?

Einen Tag. Das heist die dauer ist nicht wirklich entscheidend. Wichtig ist nur das du anspruch auf Arbeitslosengeld hast.

Was ist, wenn man selbst kündigt? Kann man dann
Überbrückungsgeld bekommen? Da gibt es doch auch überhaupt
diese Sperrfrist von drei Monaten, wo man sowieso keine
Leistungen bekommt, nicht wahr?

Genau. Überbrückungsgeld setzt den Empfang von Leistungen vorraus.
Du kannst das Überbrückungsgeld trotzdem beantragen, solltest du allerdings eine Sperrfrist haben wird dir diese Zeit auf das Überbrückungsgeld angerechnet und zwar zum Ende der Laufzeit.
Will heißen: Du kündigst z.B. selbst, gehst zum AA und meldest dich Arbeitslos. Einen Tag später beantragst du Überbrückungsgeld. Gesetzt den Fall du kommst mit deinem Antrag durch und hättest aber 3 Monate Sperrfrist, dann würdest du ab den ersten Tag dein Überbrückungsgeld bekommen aber nur in den ersten 3 Monaten. Alles andere würde diese Form der förderung ad absurdum führen. Das Überbrückungsgeld ist ja dafür gedacht in den ersten Monaten der Selbständigkeit den fehlenden Kundenstamm zu ersetzten.
Aber wie schon vorher bemerkt, es ist eine KANN Leistung. Es liegt im Ermessen deines AA dir dieses zu bewilligen. Auserdem musst du dazu noch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung einer geeigneten Stelle vorlegen. Steuerberater reicht aber in diesem Fall schon aus.
Bei mir hat das problemlos geklappt, nur das die bearbeitung 4 Monate gedauert hat, was ja auch nicht Sinn und Zweck dieser förderung ist.

Noch nen Tipp. Wenn du von vorn herein schon mit einer Sperrfrist rechnest, dann warte mit der Anmeldung des Gewerbes und der Beantragung des Überbrückungsgeldes bis diese Sperrfrist um ist, dann hast du die vollen 6 Monate.

Ich hoffe ich konnt dir helfen. Wenn du noch Fragen hast, frag einfach. Ich musste mich gezwungener Maßen sehr intensiv mit diesem Thema beschäftigen
Der Ronny