Überbrückungsgeld

Guten Tag!

Ich bin seit 04/05 selbständig mit einem Online-Shop und habe Überbrückungsgeld erhalten.

Mein Mann wird wahrscheinlich demnächst arbeitslos aufgrund von Firmenumstrukturierung.
Wir haben nun eine günstige Gelegenheit angeboten bekommen, einen Laden anzumieten. Dies wäre die Möglichkeit Umsatz und Ertrag (auch im Online-Geschäft wg. weiterer Lieferanten)erheblich zu steigern. Jedoch allein ist dies dann kaum zu schaffen.

Nun überlegen wir, ob es möglich wäre, daß mein Mann mit einsteigt und wir eine GbR gründen. Da jedoch auch dieses Unternehmen eine Anlaufzeit braucht, sind wir auf finanzielle Unterstützung in den ersten Monaten angewiesen. Unter welchen Umständen wäre eine Gewährung von Überbrückungsgeld vom AA möglich?

Erschwerend kommt dazu, daß mein Mann mal nebenberuflich angefangen hat den OnlineShop aufzubauen und ich diesen im April übernommen habe (jedoch ohne formelle Übernahme sondern als Neugründung). Sein Gewerbe läuft zur Zeit noch. Es war anfänglich eine Abmeldung zum Jahresende geplant, jedoch aufgrund der neuen Entwicklungen hielten wir es eher für hinderlich und komplizierend, es jetzt wieder abzumelden. Ist das das Haupthindernis?
Für eine Expertenmeinung wären wir sehr dankbar.
Petra K.

Hallo,
im Prinzip ist das so machbar, auch ohne gewerbeabmeldung.
Doch es sind ein paar Fallstricke zu beachten, die sich ohne genaue Kenntnis Ihrer Situation und Plaene nicht im Forum behandeln lassen.

Sie koennen sich von der Gruenderinnenagentur geeignete Beraterinnen nennen lassen:
http://www.gruenderinnenagentur.de/bag/MainNavigatio…

Telefon: 0180 5 22 90 22 (0,12 Euro/Minute)
Montag bis Donnerstag von 9.00 - 18.00 Uhr
Freitag von 9.00 - 16.00 Uhr
Email: [email protected]

Gruss, IP