Hallo,
vor einiger Zeit habe ich bereits einmal Überbrückungsgeld bezogen,
bin mit der damaligen Geschäftsidee allerdings grandios Baden
gegangen. Ich erinnere mich, dass man nach einer bestimmten Zeit
erneut Überbrückungsgeld beantragen kann, stimmt das? Und wenn ja,
nach wievielen (beruftstätigen) Jahren kann das Ü-Geld erneuet
beantragt werden?
Danke für eure Zeit.
Aladin
Hi Aladin,
soweit ich weiß kann man Überbrückungsgeld nach 2 Jahren nochmal beantragen.
Da man aber nur 1 Jahr Anspruch auf ALG 1 hat, dürfte das 2te Überbrückungsgeld
geringer ausfallen als das erste… Bin mir aber nicht sicher!
Geh doch einfach mal auf www.ueberbrueckungsgeld.de oder
www.arbeitslosenforum.de, da findest du auf jeden fall eine Antwort auf deine Frage.
Mfg
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