Hallo
Kurz vorweg, ich lebe mit meiner Lebenspatnerein und einen Sohn in einen Haushalt, beide hatten wir Arbeitslosenhilfe vom Arbeitsamt bezogen, seit ende Dezember habe ich mich selbständig gemacht, und beziehe Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt für 6 Monate, nun der clou natürlich mußte nun meine Lebensgefährtin einen neuen Antrag auf ARGE SGBII stellen, nun berechnet man folgendes:
Satz für Frau: ???
Satz für Sohn: ???
Anteilig Miete: ???
Minus eigenes Überbrückungsgeld: ???
Ist gleich: ?? Restzahlung,
Die eigene selbständigkeit wirft logischerweise noch keinen Gewinn nach nun mehr 2 Monaten ab, soll denn diese Rechenweise rechtlich sein, Laut Arbeitsamt sagt man ja, das Überbrückungsgeld sei Einkommen.
Wenn ja bin ich nun am überlegen, die Sache wieder hin zu werfen, ???
Von diversen Krediten möchte ich hier bitte nicht hören, Danke.