Überbrückungsgeld bei BAB

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein junges Paar: Sie, selbstständig, monatliches Einkommen ca. 2500 €, und Er, keine Arbeit,

wohnen zusammen zur Miete und stehen auch beide im Mietvertrag.

Beide wollen ab September ein Berufsvorbereitungsjahr machen. Die Selbstständigkeit wird von ihr dann nur noch bis zu 1000 € monatlich ausgeübt.

Dem BVJ anhängig ist ein Kindergeldantrag und ein BAB Antrag (jeweils für jeden einer). Die Bearbeitungszeit für die Kindergeldanträge beträgt ca. 8-10 Wochen, die fürs BAB ca. 2 Monate. In dieser Zeit laufen die Rechnungen, wie Miete, Telefon, Strom usw. weiter.

Haben beide, oder einer von beiden, einen Anspruch auf sog. Überbrückungsgeld oder sonstige ähnliche Leistungen? Gibt es überhaupt Leistungen, die sie zur Überbrückung in Anspruch nehmen können?

Vielen Dank für Ihre Antworten und noch einen schönen Tag.

Hallo,

da man BAB und KG vermutlich bei der Agentur für Arbeit beantragt hat, wäre es naheliegend, die Situation dort anzusprechen und um eine schnellere Antragsbearbeitung zu bitten. Wurde dies gemacht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Nebenbei: Hier gibt es auch das Brett Arbeitsamt.
Wer ist in beiden Fällen KG-Berechtigter? Wer ist Kind?

Gruß
Otto