Überbrückungsgeld bei Eigenkündigung

Hallo zusammen,

ich möchte mich ab April selbständig machen und habe deshalb meine jetzige Stelle als angestellter IT-Berater gekündigt.
Zwecks Anlaufhilfe möchte ich auch das 6 monatige Überbrückungsgeld in Anpruch nehmen. Nun habe ich aber gehört, dass es zwar möglich ist, bei Eigenkündigung das volle Überbrückungsgeld zu beziehen, es aber mit vielen Arbeitsämtern dennoch zu Problemen kommt, da diese eine Rundmeldung nicht kennen, die besagt, dass auch Personen die selbst gekündigt haben und nahtlos in die Selbstständigkeit wechseln in den Genuss der vollen 6 Monate Überbrückungsgeld (d.h. ohne Sperrzeit) kommen.

Hat jemand Links oder eigene Erfahrungen zu dieser Fragestellung?

Danke Gruss Salvo

PS: sorry für doppelposting im Ausbildungsbrett war keine absicht

Hallo,

Gerüchte sind keine Ratgeber. Sperrzeit erhält man, wenn man die Arbeitslosigkeit selbst verursacht. Du wirst ja nicht arbeitslos wenn du nahtlos in die Selbständigkeit gehst und du stellst auch keinen Antrag auf Alg, sondern auf Üg.
guck hier: http://www.arbeitsagentur.de/content/de_DE/hauptstel…:
2) 3) Überbrückungsgeld wird geleistet, wenn der Arbeitnehmer

  1. in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit oder der vorgeschalteten Teilnahme an einer Maßnahme zu deren Vorbereitung

a) Entgeltersatzleistungen nach diesem Buch bezogen hat oder einen Anspruch darauf hätte!!!..
http://www.existenzgruender.de/03/03/02/05/index.php
http://www.gruender-ratgeber.de/ueberbrueckungsgeld-…
http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/sgb03/s…

Gruß
Otto

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Hallo!

Geh einfach rechtzeitig zur Arbeitsagentur. Da gibt es Leute die dafür zuständig sind und Deine Daten aufnehmen. Die sagen Dir was Du alles brauchst und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Bei mir war es kein Problem. Ich habe auch selbst gekündigt und werde das Überbrückungsgeld sehr wahrscheinlich in vollem Umfang erhalten.

Gruß,
celo

VORSICHT!
Hi,

VORSICHT! Ich würde mich auf KEINEN Fall vom Arbeitsamt beraten lassen. Hier kann man leicht eine Falschauskunft bekommen, die dir leicht dein Ü-Geld kosten kann. Und das geht sehr schnell (Kosten sparen und Statistik verschönern!). Mit dem Arbeitsamt ist nicht zu spaßen, ich weiß es aus eigener Erfahrung. Ich habe selbst zu ein und der gleichen Frage 3 verschiedene Antworten von 3 verschiendenen Beratern bekommen. Vielleicht ist es auch besser, sich manche Aussagen schriftlich geben zu lassen.

Eins ist sicher: Du solltest warten, bis du das erste Mal Arbeitlosengeld bekommen hast (Also nach 3 Monaten Sperrzeit). Denn dann hat das Arbeitsamt eine Grundlage, auf die es das Überbrückungsgeld berechnen kann und zweitens hast du damit die Voraussetzung erfüllst, direkt von der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit zu kommen.

Ich finde den ganzen Vorgang eigentlich Quatsch, da ein Arbeitsloser genauso viel kostet als wenn einer Ü-Geld bekommt, der das Risiko der Selbstständigkeit eingeht.

Melde auf keinen Fall jetzt das Gewerbe an, sondern geh’ zuerst zu einem Existenzgründerberater (DRINGEND ANZURATEN!) und plane jeden einzelnen Schritt!

Falls du aber schon starten willst, ist es eventuell auch möglich ein Nebengewerbe anzumelden (unter 15 Std. die Woche). Aber auf jeden Fall mit einem Existenzgründerberater sprechen.

Wünsch dir viel Erfolg.

Der Champ

Hi

so kenn ich das eigentlich auch und so zu Gunsten des Kunden des AA wurde die letzten jahre nichts an den Regelungen geändert: Selbst kündigen heisst immer Sperrzeit und ÜG gibts erst nachdem man 1 Tag arbeitslos war und eine Leistung von Amt bezogen hat. Ich kenne einige Fälle, die nie dem Amt auf der Tasche gelegen haben, aber dann bei benötigter Förderung auch nichts bekommen, ebend aus ersterem Grund, weil sie da keine Leistungen erhalten haben: Nix Leistung == Nix Förderung so simpel ist das

LG
Mikesch

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