Überbrückungsgeld bei Existenzgründung

Hallo zusammen,

könnte mir vielleicht jemand weiterhelfen bei der Frage, ob der Geltungsbereich des SGB III nur auf Deutschland begrenzt ist oder ob hier auch die EU dazugehört.
Hintergrund: Ich bin arbeitslos und will mich selbstständig machen. Dann erhalte ich ja von AfA entweder Überbrückungsgeld (6 Mon.) oder den Existenzgründungszuschuss. Jetzt hat man mir bei der Agentur zusätzlich ein Blatt ausgehändigt, in dem steht, dass nur gefördert wird, wenn die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit im Geltungsbereich des SGBIII liegt. Das sog. Territorialitätsprinzip. Die Firma, die ich übernehmen möchte, liegt aber in Österreich. Ich habe im SGB gesucht, aber nirgends einen Hinweis auf den Gültigkeitsbereich gefunden.

Kann mir hier jemand weiterhelfen ?? Bei der Agentur erhalte ich keine erschöpfende Auskunft.

Gruß Albert

Du solltest davon ausgehen das dies nur für Deutschland gilt.

Oder beim Arbeitsamt den Zuständigen für Auslandsarbeit ausfindig machen. Die Vermittler wissen vieles nicht und helfen einem manchmal auch nicht weiter. Hartnäckig durchfragen und nerven sonst kommt man da ´nicht weiter

Gruß Merle

Hallo zusammen,

könnte mir vielleicht jemand weiterhelfen bei der Frage, ob
der Geltungsbereich des SGB III nur auf Deutschland begrenzt
ist oder ob hier auch die EU dazugehört.
Hintergrund: Ich bin arbeitslos und will mich selbstständig
machen. Dann erhalte ich ja von AfA entweder Überbrückungsgeld
(6 Mon.) oder den Existenzgründungszuschuss. Jetzt hat man mir
bei der Agentur zusätzlich ein Blatt ausgehändigt, in dem
steht, dass nur gefördert wird, wenn die Aufnahme einer
selbstständigen Tätigkeit im Geltungsbereich des SGBIII liegt.
Das sog. Territorialitätsprinzip. Die Firma, die ich
übernehmen möchte, liegt aber in Österreich. Ich habe im SGB
gesucht, aber nirgends einen Hinweis auf den
Gültigkeitsbereich gefunden.

Kann mir hier jemand weiterhelfen ?? Bei der Agentur erhalte
ich keine erschöpfende Auskunft.

Gruß Albert