Überbrückungsgeld - Berechtigung?

Hi,

eine Bitte = zwei Fragen:

  1. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Sozialhilfeempfänger sich selbständig machen und auf Hilfe ähnlich dem Überbrückungsgeld hoffen?
  2. Wird dieses dann, so vorhanden, ebenfalls 6 Monate (und falls ja in welcher Höhe) ausbezahlt?

Mit bestem Dank im voraus
Uras

Hallo,

soweit ich mich daran erinnern kann, muß man vorher dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestanden haben (mind. 4 Wochen).

Die Höhe des Überbrückungsgeldes richtet sich nach dem zuletzt gezahlten Arbeitslosengeld.

Bittet korrigiert mich, wenn das anders sein sollte !!!

Grüsse

Sven

Hallo Sven,

soweit ich mich daran erinnern kann, muß
man vorher dem Arbeitsmarkt zur Verfügung
gestanden haben (mind. 4 Wochen).

das ist korrekt

Die Höhe des Überbrückungsgeldes richtet
sich nach dem zuletzt gezahlten
Arbeitslosengeld.

ebenso richtig. Das heißt natürlich, dass man im Leistungsbezug stehen MUSS, um Überbrückungsgeld erhalten zu können (ALG- oder ALHi-Bezug)
Wer keine Leistungen vom Arbeitsamt bezieht, hat nach der derzeitigen Rechtslage keinerlei Anspruch auf dieses Überbrückungsgeld.

Grüsse

Sven

Gruß Bernd

Hi,

in Ergänzung zum gesagten: auch Bezieher von Sozialhilfe können „Überbrückungsgeld“ (Name stimmt vielleicht nicht) vom SOZIALAMT erhalten. Aus einem mir bekannten Fall weiß ich allerdings, dass man ganz schön hartnäckig und ausdauernd sein muss. Darüberhinaus sollten der/die AntragstellerIN nicht wie „éin Penner“ daherkommen (dem man eine Selbständigkeit gar nicht zutraut) und auch nicht „overdressed“ (weil der clevere Beamte da sofort den Absahner erkennt).

Also Antrag stellen und stur verfolgen!!!

Danke, das habe ich vergessen…
… zu posten.
Du hast natürlich recht :smile:

cu
Bernd

Danke
Habt Dank - die Info`s habe ich weitergeleitet. Es scheint genau so zu sein:
Der zuständige Mensch im Sozialamt entscheidet, es scheint eine „soll“-Regelung
zu greifen.

Noch mals Danke

Gruß
Uras