Liebe Experten,
über welches Konto würden Sie erhaltenes Überbrückungsgeld und Coaching-Geld buchen?
Wie ich weiß, erhöht das ja die Einnahmen, aber über 8200 (SKR03) kann das doch nicht richtig sein, oder?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Anna
Liebe Experten,
über welches Konto würden Sie erhaltenes Überbrückungsgeld und Coaching-Geld buchen?
Wie ich weiß, erhöht das ja die Einnahmen, aber über 8200 (SKR03) kann das doch nicht richtig sein, oder?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Anna
Hallo Anna,
Überbrückungsgeld ist klar ESt-frei gem § 3 Nr. 2 EStG; betreffend Coachinggeld bin ich nicht 100pro sicher: Da wäre es mir nicht recht plausibel, dass einerseits die Honorare voll ertragswirksam Aufwand sind, aber andererseits die erhaltenen Zuschüsse ESt-frei. Aber man hat ja auch schon Pferde k… Da geb ich an die fleiszigeren rsp beschlageneren Kollegen weiter. Wenn keine ESt-Befreiung: „Sonstige betriebliche Erträge“ in einem Konto, welches keine USt-Funktion hat: Kopie von Konto „Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen“ kann man z.B. wegen der USt-Funktion und der Zuordnung in der GuV nehmen.
Überbrückungsgeld als steuerfreie Einnahme, die dem Betrieb zufließt, ist buchhalterisch als Privateinlage zu behandeln. Die sind im alten 03er irgendwo in der 19er Klasse zu finden.
Schöne Grüße
MM