Überbrückungsgeld = Einkommen ?

Hallöle Ihr Spezialisten,

habe zwei kleine Fragen an Euch.
Habe mich mit beginn zum 01.01.2004 selbstständig gemacht,
nun bin ich dabei meine Buchhaltung zu überarbeiten und zu berichtigen.

  1. Frage:
  • zählt das Überbrückungsgeld zu betrieblichen Einnahmen???

Für die Ware die ich vertreibe mußte ich pauschal 3000€ Kaution hinterlegen, die ich falls ich bei Auflösung des Vertrages wieder erhalte.

  1. Frage:
  • zählen diese 3000€ als betriebliche Ausgeben???

wäre dankbar wenn Ihr mir ein bischen helfen könntet

Gruß
Seven

  1. Frage:
  • zählt das Überbrückungsgeld zu betrieblichen Einnahmen???

Nein !
das Überbrückungsgeld ist Steuerfrei (habe das selbst erst durch)

  1. Frage:
  • zählen diese 3000€ als betriebliche Ausgeben???

sorry, keine Ahnung

Hallo Seven,

Für die Ware die ich vertreibe mußte ich pauschal 3000€
Kaution hinterlegen, die ich falls ich bei Auflösung des
Vertrages wieder erhalte.

  1. Frage:
  • zählen diese 3000€ als betriebliche Ausgeben???

Nein. Erst, wenn sie „abfließen“, also bei Beendigung des Lieferantenverhältnisses mit offenen Rechnungen, strittigen Kürzungen etc. aufgerechnet werden. Vorher ist es ja bloß verschobenes Geld, es gehört niemand anderem als vorher.

Schöne Grüße

MM

Danke für die Antwort,

kann nur net glauben das das Ü-Geld steuerfrei ist, stimmt das wirklich???
das bedeutet dann also, daß Ü-Geld tauscht in meinen ganzen Bilanzen und gegenüber dem Finanzamt gar nicht auf, also fließt voll ohne Abzug in meine Tasche???

Wenn das wirklich so ist, ist unsere Regierung doch net so schlecht wie ich dachte (grins)

Gruß
Seven

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  1. Frage:
  • zählt das Überbrückungsgeld zu betrieblichen Einnahmen???

Nein !
das Überbrückungsgeld ist Steuerfrei (habe das selbst erst
durch)

Das ist so nicht richtig
Es geht bei der Person in die Steuerprogression ein und wird
auf diesem Wege versteuert
D.h. bei 6x3000=18000 Euro sind Einkommen
wenn Du 50.000 verdeinst, kommen die 18.000 dazu
dann wird die Steuer berechnet, dann werden die 18.000 wieder
abgezogen. So wie bei dem geldwerten Vorteil auch
Kay

Das ist so nicht richtig
Es geht bei der Person in die Steuerprogression ein und wird
auf diesem Wege versteuert
D.h. bei 6x3000=18000 Euro sind Einkommen
wenn Du 50.000 verdeinst, kommen die 18.000 dazu
dann wird die Steuer berechnet, dann werden die 18.000 wieder
abgezogen. So wie bei dem geldwerten Vorteil auch
Kay

kay, erst recherchieren, dann antworten. seit 01.01.2004 unterliegt das überbrückungsgeld nicht der progression.

nachzulesen unter:
http://www.gruender-ratgeber.de/ueberbrueckungsgeld-…

grüße, markus

1 „Gefällt mir“

Immer noch falsch!
Hi,

Ü-Geld ist steuerfrei wenn vorher Leistungen vom Arbeitsamt bezogen wurden. Wurden keine Leistungen bezogen, so wird Ü-Geld steuerpflichtiges Einkommen. Ist leider so.

Gruß
André

kay, erst recherchieren, dann antworten. seit 01.01.2004
unterliegt das überbrückungsgeld nicht der progression.

nachzulesen unter:
http://www.gruender-ratgeber.de/ueberbrueckungsgeld-…

Das ist das, was mir das AA letzte Woche bei meinem ANtrag gesagt hat
Und ich traue dem AA und seinen Aussagen wenn mehr als einer WebSeite

Hallo,
verbindlich sind Kleinunternehmerfoerderungsgesetz und SGB III .
Nach diesen Gesetzen ist der Progressionsvorbehalt fuer Ueberbrueckungsgeld aufgehoben worden.
Damit werden Ueberbrueckungsgeld und Ich-AG-Existenzgruendungszuschuss gleich steuerlich gleichbehandelt, sie sind steuerfrei.

Gegenteiliges bitte mit Quellenangabe!
Was ein AA-Sachbearbeiter SAGT, muss noch lange nicht stimmen.
Gruss, Petersen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Kay,
ich glaube, Du verwechselst was.
UeG ist nicht steuerpflichtig, jedenfalls nicht nach aktueller Gesetzeslage. Und die gueltigen Gesetzesquellen sind ganz korrekt auf der Seite
http://www.gruender-ratgeber.de/ueberbrueckungsgeld-… angegeben.
Anders lautende Gesetze sind mir nicht bekannt.

Sowohl UeG als auch Ich-AG-Existenzgruendungszuschuss zaehlen aber mit zum Einkommen bei der Berechnung der zu zahlenden Beitraege bei einer freiwilligen Versicherung in einer GKV.

Was Du nun glaubst, ist Deine Sache. Gesetze lassen sich aber dadurch nicht ausser Kraft setzen.
Gruss, Petersen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi

Ich wusste gar nciht,d ass es das Ü-Geld gibt, wenn man vorher keine Leistungen bezogen hat. Ich dachte das sei die vorraussetzung für das Überbrückungsgeld ?

Thomas

Hi,
Voraussetzungen fuer den Ueberbrueckungsgeldantrag sind Arbeitslosigkeit und AA-Leistungsberechtigung.
Ob man bereits schon einmal AA-Entgeldersatzleistungen bezogen hat, ist keine Voraussetzung.
Hauptsache, man hat noch Arbeitslosengeldanspruch oder befindet sich in einer ABM-Massnahme oder bezieht ALH.
Gruss, Petersen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Ina,

leider bin ich einer derjenigen, die den Aussagen des eigenen Steuerberaters und den Aussagen des Finanzamtes glauben.

Aber es stellt sich eine weitere Frage. Es gibt auch Geld aus dem ESF. Bei diesem Geld wird genau so verfahren, seitens Finanzamt (ich habe mehrmals Rückfragen gestellt!). Also vorheriger Bezug Arbeitslosengeld oder -hilfe, dann steuerfrei, wenn nicht, einkommensteuerpflichtig. Sollte das wirklich irgendwo anders geschrieben sein (Gesetze), so hätte sich hier in meinem Fall sogar das Finanzamt geirrt und krieg eine satte Rückzahlung von 2001, wenn dies noch möglich ist.

Gruß
André

Sollte das

wirklich irgendwo anders geschrieben sein (Gesetze), so hätte
sich hier in meinem Fall sogar das Finanzamt geirrt und krieg
eine satte Rückzahlung von 2001, wenn dies noch möglich ist.

andre, was wurde geschrieben:

zum 01.01.2003 hat sich das gesetz geändert.

http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage19817/Bu…

wie willst du für 2001 dann eine satte rückzahöung bekommen :wink:

gruss, markus

Umso besser
Muss ich mein AA nochmal fragen
Kay