Hallo!
Ich habe ein paar ganz einfache Fragen zum Überbrückungsgeld.
Existiert das seit Hartz IV eigentlich noch genau in der Form?
Wird mein Verdienst im Ausland dafür auch angerechnet? Denn es errechnet sich doch nach dem letzten Einkommen, oder?
Wenn nicht, hab ich dann keine Chance? Denn davor war ich Volontärin und habe gerade mal 800,00 Euro netto verdient.
Business-Plan hätte ich ja soweit schon.
Wär toll, wenn mir jemand kurz antworten könnte, speziell wegen der Auslandsgeschichte, dazu hab ich nämlich nichts weiter gefunden (vielleicht hab ich auch falsch gesucht)…
Vielen Dank und Gruß,
M.
Hallo!
Ich habe ein paar ganz einfache Fragen zum Überbrückungsgeld.
Existiert das seit Hartz IV eigentlich noch genau in der Form?
Wenn du noch Arbeitlosengeld bekommst dann ja, aber ist wohl nicht mehr Pflichtleistung, wie letztes jahr
als Hartz IV Mensch gibt es das nicht mehr und sämtliche Fördermöglichkeiten hängen mehr oder weniger vom „Good Will“ deines bearbeiters ab
((
Wird mein Verdienst im Ausland dafür auch angerechnet? Denn es
errechnet sich doch nach dem letzten Einkommen, oder?
Wenn nicht, hab ich dann keine Chance? Denn davor war ich
Volontärin und habe gerade mal 800,00 Euro netto verdient.
Business-Plan hätte ich ja soweit schon.
keine Ahnung, der ganze Laden ist im Moment mit sich selber beschäftigt, wie testanrufe vom MDR mehr oder weniger ergeben haben
Wär toll, wenn mir jemand kurz antworten könnte, speziell
wegen der Auslandsgeschichte, dazu hab ich nämlich nichts
weiter gefunden (vielleicht hab ich auch falsch gesucht)…
Vielen Dank und Gruß,
M.
Mikesch
Hallo,
Ich habe ein paar ganz einfache Fragen zum Überbrückungsgeld.
Existiert das seit Hartz IV eigentlich noch genau in der Form?
Ja, es ist auch weiter eine Pflichtleistung für Alg-Empfänger, wenn die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.
Wird mein Verdienst im Ausland dafür auch angerechnet? Denn es
errechnet sich doch nach dem letzten Einkommen, oder?
Wenn nicht, hab ich dann keine Chance? Denn davor war ich
Volontärin und habe gerade mal 800,00 Euro netto verdient.
Es wird Dein Alg zugrunde gelegt. da kannst Du noch mal ca. 70% oben drauf rechnen, dann hast Du ungefähr Deinen Anspruch auf das 6monatige ÜG.
Ergo: Nur wenn das Gehalt der Auslandstätigkeit für das Alg herangezogen wurde, wird es beim ÜG berücksichtigt.
Business-Plan hätte ich ja soweit schon.
Wär toll, wenn mir jemand kurz antworten könnte, speziell
wegen der Auslandsgeschichte, dazu hab ich nämlich nichts
weiter gefunden (vielleicht hab ich auch falsch gesucht)…
Vielen Dank und Gruß,
M.
Hallo,
und sämtliche Fördermöglichkeiten hängen mehr oder weniger vom „Good Will“
deines bearbeiters ab
((
Naja, interne Verwaltungsvorschriften haben auch noch ein kleines Mitspracherecht…
Teilweise habe ich zwar das Good Will-Recht, wie Du es ausdrückst, aber nur im kleinen Rahmen.
keine Ahnung, der ganze Laden ist im Moment mit sich selber
beschäftigt, wie testanrufe vom MDR mehr oder weniger ergeben
haben
Na, das nenne ich ja mal objektive Berichterstattung
Dazu brauche ich glaube ich nix weiter sagen, den Kommentar kann man so stehen lassen.
MfG
einer von diesen mit sich selbst beschäftigten faulen beamten
Hallo!
Nein, ich bin kein ALG-Empfänger. Könnte ich sein, aber ich kann mich auch anderweitig durchschlagen.
Das heißt im Endeffekt, no? Muß ich erst arbeitslos gemeldet sein? Das heißt, ich würde jetzt aufhören mit den Jobs (Callcenter und Disco und bla, einfach nur um zu arbeiten), mich arbeitslos melden und dann hätt ich vielleicht eine Chance?
Dann hab ich mich ja eigentlich falsch verhalten?!
Gruß,
M.
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Wenn es ist, wie Du sagst, daß Du Alg bekommen würdest, wenn Du Dich alo melden würdest, dann hast Du trotzdem die Möglichkeit des Bezuges von ÜG.
Beim ÜG muß man nicht zwingend alo sein, es reicht die fiktiv angenommene Sekunde um oo.oo Uhr, wenn Du Dein AV aufgibst und nahtlos in eine Selbständigkeit wechselst. Es gibt in diesem Fall auch keine Sperrzeit beim AA, da Du in eine sich selbst tragende Selbständigkeit wechselst. Dann mußt Du den Antrag auf Alg zwar ausfüllen, aber nur für die Berechnung des Alg. Denn daraus ergibt sich ja dann die Höhe des ÜG.
Holger
Hallo!
Nein, ich bin kein ALG-Empfänger. Könnte ich sein, aber ich
kann mich auch anderweitig durchschlagen.
Das heißt im Endeffekt, no? Muß ich erst arbeitslos gemeldet
sein? Das heißt, ich würde jetzt aufhören mit den Jobs
(Callcenter und Disco und bla, einfach nur um zu arbeiten),
mich arbeitslos melden und dann hätt ich vielleicht eine
Chance?
Dann hab ich mich ja eigentlich falsch verhalten?!
Gruß,
M.
Hallo,
keine Ahnung, der ganze Laden ist im Moment mit sich selber
beschäftigt, wie testanrufe vom MDR mehr oder weniger ergeben
haben
Na, das nenne ich ja mal objektive Berichterstattung
Dazu
brauche ich glaube ich nix weiter sagen, den Kommentar kann
man so stehen lassen.
MfG
einer von diesen mit sich selbst beschäftigten faulen beamten
Hallo
das hab ich damit nicht gesagt!!! Meine SB hat mir letztes Jahr im August schon gesagt, das es ein heilloses Chaos die 1. Zeit sein wird, weil es die Politiker eben so wollen!!! Ihr seid ja letztendlich nur die leidtragenden Ausführenden was der Verein in Berlin an Schnellschüssen und Murks produziert!!!
LG
Mikesch
Die Anrufe vom MDR haben dieses Bild eben ergeben und wenn du den Escher Chat vom Do auf Videotext 549 verfolgst, wird dir auch nicht besser
Hallo,
es ist nun anders.
Deine Einkünfte egal woher werden als Einkünfte angerechnet (Ausland).
Bei AL I also dem normalen Arbeitslosengeld kannst du ab den ersten Tag Arbeitslosigkeit nach vorlage eines abgestempelten Buisnessplans überbrückungsgeld oder Ich-Ag Förderung beantragen.
Zahlen, bzw. müssen tun sie aber nicht!
Bei AL II (Harz IV) was ja nun der Sozialhilfe gleicht gibt es diese beide Formen NICHT!
Mit einen IHK abgesegneten Geld kannst du aber Eingleiderungsgeld beantragen, was sie dir vielelicht genehmigen.
Hier bekommst du im Regelfall 9-12 Monate deine vollen Leistungen + 50% vom Grundbetrag (In Bayern 50% von 345 Euro) hinzu.
Das heist du bekommst weitrhin dein AL 2 Geld.
Alle Sozialversicherungen!! [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Natürlich wird es voll angerechnet.
Wer aber schon längere Zeit arbeitslos ist ist doch irgendwie froh etwas machen zu können. Was schaffen, was arbeiten.
Jetzt sicher nicht alle, aber ich könnte mir bei vielen vorstellen das sie sehr verzweifelt sidn und sich unnütz und allein gelassen fühlen. Da motiviert das doch einfach mal was zu tun, selbst gutes Geld zu verdienen, auch wenn es nur kurz ist. aber eine aufgabe ist da.
Ich kenne da 2, einen Schreiner und einen Dreher, beide 55+.
Beide Arbeitslos, beides absolute Top Kräfte. Die wenn mal was zu tun bekommen, mit welcher Eifer und Freude sie ran gehen.
Grüsse Zoomi
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]