Überbrückungsgeld ./. Existenzgründungszuschuß

Hallo Experten,

vom Arbeitsamt habe ich ein Merkblatt bzgl. der Ich-AG erhalten.
In diesem Merkblatt wird einmal von Überbrückungsgeld für Arbeitnehmer, die einer selbstständigen Arbeit nachgehen wollen und zum Anderen vom sog. Existenzgründungszuschuß gesprochen.

Trotzdem wird mir der Unterschied nicht richtig klar.
Wenn ich eine Ich-AG gründen möchte, kommen beide Förderungsarten in Betracht. Ich tendiere ja zum Existenzgründungszuschuß (600, 360, 240€ für 3 Jahre), meine Arbeitsberaterin aber meinte, Überbrückungsgeld wäre „besser“. Erklären konnte sie das aber auch nicht, dazu solle ich einen Steuerberater fragen. Sie sagte, daß die Entscheidung zwischen diesen beiden Leistungen auch abhängig von dem wöchentlich bewilligten Arbeitslosengeld sei. Das sind bei mir ca. 200,-€.
Aber diese Aussage hilft mir auch nicht, mich zu entscheiden.

Wer hat Tipps oder Hinweise, wo ich das nachlesen kann?

Gruß, Veritas

Wenn ich eine Ich-AG gründen möchte, kommen beide
Förderungsarten in Betracht.

das ist kompletter unsinn. sie meinen eher, wenn sie sich
selbstständig machen wollen.

Ich tendiere ja zum
Existenzgründungszuschuß (600, 360, 240€ für 3 Jahre), meine
Arbeitsberaterin aber meinte, Überbrückungsgeld wäre „besser“.
Erklären konnte sie das aber auch nicht, dazu solle ich einen
Steuerberater fragen.

ein steuerberater kümmert sich erster linie um steuerfragen und nicht um existenzgründungsfragen. es gibt auch unternehmensberater, die sich auf existenzgründung und ähnliches spezialisiert haben.
aus steuerlichen gesichtspunkten ist kein anhaltspunkt für einen vergleich gegeben.

Sie sagte, daß die Entscheidung zwischen
diesen beiden Leistungen auch abhängig von dem wöchentlich
bewilligten Arbeitslosengeld sei. Das sind bei mir ca. 200,-€.
Aber diese Aussage hilft mir auch nicht, mich zu entscheiden.

das wären ca. 800 eur im monat. dann sollten sie das ü-geld wählen. es ist in montaerer hinsicht „mehr“.
der erfolg ihrer selbstständigkeit wird aber nicht von der wahl zwischen ich-ag und ü-geld determiniert.

nachlesen können sie u.a.

http://www.gruender-ratgeber.de/ichag-gruendungsfina…

bzw.
http://www.gruender-ratgeber.de/ueberbrueckungsgeld-…

grüße, markus

Hallo,
guck mal hier: http://www.ueberbrueckungsgeld.de
Das ist nicht mehr ganz aktuell, klärt aber viele Grundlagen.

Die Höhe des Überbrückungsgeldes beträgt die Summe, die du als AL-Geld bekommst + noch mal ca. 70%. Also: 1000 Euro AL-Geld heißt ca. 1700 Ü-Geld (alle Angaben ohne Gewähr:wink: Und das für sechs Monate.

Ansonsten ist es ein Rechenexempel, welche Förderung Du wählst. Bedenke dabei, dass an die Ich-AG-Förderung über 3 Jahre bestimmte Bedingungen gebunden sind (z.B. bezgl. Umsatz).
Ausserdem solltets Du bedenken, dass die 600 Euro der Ich-AG zu einem großen Teil für Kranken- und Rentenversicherung draufgehen - viel bleibt da nicht über. "Leben " kannst Du von dem Geld nicht.

Inzwischen sind beide Förderungen auch sogen. Muß-Leistungen (Ü-Geld war bis zum 31.12. eine sogen. Kann-Leistung, konnte Dir also verwehrt werden- jetzt nicht mehr). Das ist also kein Entscheidungskriterium mehr.

mit was genau willst Du Dich denn selbständig machen?

Viel Glück
Ayla

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Empfehlenswert sind auch jedenfalls (kostengünstige)
Volkshochschulekurse zum Thema Existenzgründung, Steuern etc., bzw.
ein auch meist kostenlos angebotenes Gründerseminar über mehrere
Tage. Dort kann man auch Fragen stellen, und bekommt ganz praktisch
erklärt welche Lösung für einen persönlich die beste ist.

Dazu ist es allerdings hilfreich einen Businessplan oder Konzept zu
erstellen, um auch sehen zu können welche Kosten für Kranken- und
Rentenkasse auf einen zu kommen, bzw. ob man mitunter aufgrund von
Geringfügigkeit des Einkommens (d.H. unter 400 Euro Gewinn im Monat)
garnicht in die Rentenkasse einzahlen braucht. Wenn diese Dinge
geklärt sind, lässt es sich auch einfacher Entscheiden ob
Überbrückungsgeld oder ICH-AG das bessere Mittel ist - bei
enstsprechend hohem vorherigen Arbeitslosengeld ist zumeist das
Überbrückungsgeld zu bevorzugen, es kann aber auch die ICH-AG
vorteile bieten, wenn man z.B. erst spät Gewinne, im zweiten Jahr,
erwartet.

Das Arbeitsamt ist für diese Fragen sicherlich der falscheste
Ansprechpartner, da man dort entweder unvollständige Aussagen, oder
auch unrichtige Informationen erhält.

Hallo,

beim EXGZ ist zu beachten, daß Du in der GRV pflichtversichert bist (in den NBL ca. 195 Euro). In die GKV kannst Du wahlweise gehen. Der Beitrag würde dabei in den NBL 167 Euro + 20 Euro Pflegeversicherung betragen.
Beim Überbrückungsgeld mußt Du Dich privat absichern.

Holger

Wobei zu beachten ist, das überhaupt nur eine PFLICHTversicherung
besteht, wenn die Gewinne über 400E monatlich liegen - man sollte
genau schauen wann (1, 2 oder erst 3 Jahr) und in welcher Höhe
Gewinne überhaupt erwartet werden bzw. welche Anschaffungs- und
Gründungskosten und Investitionen vorhanden sind.

Hallo,

ich persönlich würde das Überbrückungsgeld vorziehen.
Zum einen bist Du gezwungen einen Businessplan aufzustellen und prüfen zu lassen. Dies ist für mich ein gravierender Vorteil. Hier wird Dir von einer sog. fachkundigen Stelle gesagt ob Dein Geschäftsmodell was taugt.
Der zweite Grund ist: Ich finde man sollte nach 6 Monaten abschätzen können, ob das Geschäftsmodell funktionieren kann. Um das festzustellen, solltest Du werben, werben, werben…
Und das kostet Geld. Hier kannst Du, zumindest etwas vom Überbrückungsgeld abzwacken.
Bei der ich-AG besteht die Gefahr, dass man es schleifen lässt. Nach dem Motto ach ich habe ja 3J Zuschuss. Wenn selbstständig dann richtig ist mein Motto. Wenn das Modell nach einem Jahr nicht funktioniert. Warum sollte es dann nach zwei Jahren funktionieren

Grüße
Claus

Hallo,

Ja, in dieser Hinsicht könntest du Recht haben; man wird vielleicht verleitet
sein auf 3 Jahre zu schauen, und sich zu sagen noch viel Zeit zu haben. Auf der
anderen Seite fährt man nach 6 Monaten unbedingt auch noch keine Gewinne ein, und
braucht auch noch 10 Monaten und mehr auch noch den Gründerzuschüss. Ich glaube
es kommt ganz darauf an wie der eigene Plan ist, wann man Gewinn erwartet etc.,
und zuletzt natürlich auch welche Höhe das Überbrückungsgeld ist. Wenn man sich
mit der Idee trägt sollte man aber in jedem Fall einen Businessplan oder
zumindest ein Zahlenwerk haben auf daß man auf bauen kann. Das kann auch später
nötig oder hilfreich sein. Und der Steuerberater wird sich auch freuen wenn er
etwas in die Hand bekommt um seine fachk. Stellungnahme abzugeben. Für einen
Wohngeldantrag sollte man auch wissen was man in den kommenden 12 Monaten
verdienen wird.

Vielen Dank an alle für die Antworten, jetzt weiss ich mehr!

Veritas.

Hallo,
mit was genau willst Du Dich denn selbständig machen?

Hallo Ayla,
schau mal hier: http://www.pchilfe-direkt.de/produkte.htm

Gruß, Veritas