Hi
wenn man neben seinem hauptberuflichem Angestellten-Verhältnis nebenbei eine freiberufliche Ein-Personen-Firma (mit geringsten Umsätzen) führt, und sich dann (mit Beziehung von Überbrückungsgeld) komplett selbständig machen möchte, geht das dann mit dieser Firma, oder muss man da ein neues Unternehmen anmelden, um in den Genuss des Ü-Geldes zu kommen??
Gruß
Timbo
Hallo Timbo
ÜG gibts nur bei : Bei ALG I mindestens 1 Tag + Leistungsbescheid = Anspruch auf ÜG
LG
Mikesch
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Geschäftsplan der Firma muss auch vorab eingereicht werden etc, Vermittler fragen. Bestehende Firmen sind davon ausgeschlossen=== Neugründung wird nur gefördert … 
LG
Mikesch
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ÜG gibts nur bei : Bei ALG I mindestens 1 Tag +
Leistungsbescheid = Anspruch auf ÜG
Da liegst Du falsch. Es ist nahtlos möglich.
Wenn die Firma vorher nur nebenberuflich lief und Du nachweist, dass die Einnahmen nicht ausreichen, um mit Umstellung auf hauptberufliche Selbstständigkeit davon leben zu können, dann kannst Du ÜG bekommen.
Liebe Grüße
Andrea
LG
Mikesch
STOP:
Wenn du die Firma inhaltlich ergänzt, veränderst, etwas am Sortiment, am Service
neu ist, der Name deshalb vielleicht wechselt, der Charakter sich verändert,
eventuell Gewerbeschein erweitert wird, dann konntest du bisher für das neu
geplante Ganze gefördert werden! Kommt sicher auf das Metier an.
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