Überbrückungsgeld / Gründungszuschuss / Einstiegsg

Hallo Leute,

ich war ab Januar 2004 arbeitslos und habe dann im August damals mich selbstsständig gemacht gehabt, mit dem Überbrückungsgeld. Das gewonnene (wie zerronnene) Geld reichte nach den 6 Monaten Überbrückungsgeld nicht mehr aus um mich zu ernähren… Also hab ich mich direkt gegen weitere Arbeitslosigkeit entschieden und hab Vollzeit-Studium angefangen…

Jetzt überlege ich das Studium (jetzt wollen die Unis auch noch Studiengebühren) sein zu lassen, und es wieder mit einer Selbständigkeit zu versuchen. Mal sehen ob ich das Sommersemester noch mitnehme… Sonst würd ich vllt. schon April aussteigen aus dem Studium… Aber ich nehm wohl den Sommer noch mit

Ich habe beim Arbeitsamt herausgefunden dass ich noch bei Arbeitslosmeldung bis Januar 2008 die restlichen 70 Tage ALG 1 von damals erhalten würde.

Jetzt die große Frage: Dieser ulkige neue Gründungszuschuss, den würde ich ja wohl nicht kriegen (wg. 90 Tagen minimum Restanspruch)… und Einstiegsgeld soll für ALG 2 sein (?) Und Überbrückungsgeld ist ganz verschwunden (?) Weil dann wären ja die 24 Monate auch zuende gewesen, die Frist für den zweiten Anlauf.

Also gibts noch überhaupt was für mich in Richtung Unterstützung Selbständigkeit?

Oder hat hier mal einer Tipps wie das am besten zu machen ist?

Gespannt wartend…

Ferdi

Hallo,

was möchtest Du denn genau wissen? Die Selbständigkeit wirft nicht genug Gewinn zum Leben ab. Soweit gut. Wie finanzierst Du das Studium? Für Wohnung, Nahrung, Bücher etc. brauchst Du ja auch Geld.

Den Restanspruch aus der einstigen AL kannst Du beim FA noch geltend machen. Auch bei Überbrückungsgeld besteht dieser Anspruch 4 Jahre ab dem ersten Tag der AL-Meldung.

Falls Du Dich wieder selbständig machen möchtest, gibt es dafür keine finanzielle Unterstützung. Erst nach einer gewissen Wartezeit! Zudem musst Du dann genau begründen wieso Du meinst, dass es jetzt mit der Selbständigkeit klappt!

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Hallo,

was möchtest Du denn genau wissen? Die Selbständigkeit :wirft
nicht genug Gewinn zum Leben ab. Soweit gut.
Wie finanzierst
Du das Studium? Für Wohnung, Nahrung, Bücher etc. :brauchst Du
ja auch Geld.

Von August 2004 an hatte ich 6 Monate Überbrückungsgeld erhalten… Und mit dem Ende vom Überbrückungsgeld auch wieder Gewerbe abgemeldet. Hatte mich in dem einzigen Feld selbstständig gemacht, indem ich Fähigkeiten besitze - als Softwareentwickler. Die Aufträge blieben aus, und weil ich ja auch vorher wegen mangelnder Berufserfahrung nie mit meinen Bewerbungen berücksichtigt wurde, war ich gezwungen irgend etwas zu machen. Also hab ich ein Studium angefangen. Meinen Lebensunterhalt hab ich mit Bafög bestritten und bestreite den auch heute noch damit.

Den Restanspruch aus der einstigen AL kannst Du beim FA noch
geltend machen. Auch bei Überbrückungsgeld besteht dieser
Anspruch 4 Jahre ab dem ersten Tag der AL-Meldung.

Das ist ja das Problem - „Überbrückungsgeld“ in der Form gibt es wohl nicht mehr.

Falls Du Dich wieder selbständig machen möchtest, gibt es
dafür keine finanzielle Unterstützung. Erst nach einer
gewissen Wartezeit! Zudem musst Du dann genau begründen wieso
Du meinst, dass es jetzt mit der Selbständigkeit klappt!

Die Wartezeit von 24 Monaten wird im August ja zuende sein? Und Software hat heute wieder eine Chance

Hallo Leute,

ich war ab Januar 2004 arbeitslos und habe dann im August
damals mich selbstsständig gemacht gehabt, mit dem
Überbrückungsgeld. Das gewonnene (wie zerronnene) Geld reichte
nach den 6 Monaten Überbrückungsgeld nicht mehr aus um mich zu
ernähren… Also hab ich mich direkt gegen weitere
Arbeitslosigkeit entschieden und hab Vollzeit-Studium
angefangen…

Jetzt überlege ich das Studium (jetzt wollen die Unis auch
noch Studiengebühren) sein zu lassen, und es wieder mit einer
Selbständigkeit zu versuchen. Mal sehen ob ich das
Sommersemester noch mitnehme… Sonst würd ich vllt. schon
April aussteigen aus dem Studium… Aber ich nehm wohl den
Sommer noch mit

Ich habe beim Arbeitsamt herausgefunden dass ich noch bei
Arbeitslosmeldung bis Januar 2008 die restlichen 70 Tage ALG 1
von damals erhalten würde.

Jetzt die große Frage: Dieser ulkige neue Gründungszuschuss,
den würde ich ja wohl nicht kriegen (wg. 90 Tagen minimum
Restanspruch)… und Einstiegsgeld soll für ALG 2 sein (?) Und
Überbrückungsgeld ist ganz verschwunden (?) Weil dann wären ja
die 24 Monate auch zuende gewesen, die Frist für den zweiten
Anlauf.

Also gibts noch überhaupt was für mich in Richtung
Unterstützung Selbständigkeit?

Oder hat hier mal einer Tipps wie das am besten zu machen ist?

Gespannt wartend…

Ferdi

Hallo

Die Wartezeit von 24 Monaten wird im August ja zuende sein?
Und Software hat heute wieder eine Chance

Dieses Gründungsgeld gibt es jetzt nur noch, wenn man noch 3 Monate Restanspruch auf ALG 1 hat, das kommt für Studenten eh nicht in Frage oder hast du noch soviel Restanspruch?? Dann musst du zumindest dem AA erklären, wie du Studium und dein Gewerbe vereinbaren willst.

LG
Mikesch

Ich trage mich ja eben mit dem Gedanken das Studium zu beenden. Und der Restanspruch sind 70 Tage - Wo krieg ich die 20 Tage her :smile:

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  • Wo krieg ich die
    20 Tage her :smile:

Kann ich dieses „Teilarbeitslosengeld“ draufrechnen lassen? Also mir da meine >20 Tage Arbeitslosengeldanspruch herholen? Also, 400 Euro Job kellnern oder sonstwas… und dann hab ich wieder Anspruch auf GZ?

Also, das Problem wird sein: der Anspruch auf die 70 Tage ist im Januar nächsten Jahres futsch… Aber auch erst im Januar kann ich GZ beantragen (24 Monate Frist zu Überbrückungsgeld) - und für den wiederum brauche ich ja 90 Tage Anspruch

Was tun

  • Wo krieg ich die
    20 Tage her :smile:

Kann ich dieses „Teilarbeitslosengeld“ draufrechnen lassen?
Also mir da meine >20 Tage Arbeitslosengeldanspruch
herholen? Also, 400 Euro Job kellnern oder sonstwas… und dann
hab ich wieder Anspruch auf GZ?

ne ne ne, geht nur mit richtigen Job, nix mit Teilzeit und son Kram

Also, das Problem wird sein: der Anspruch auf die 70 Tage ist
im Januar nächsten Jahres futsch… Aber auch erst im Januar
kann ich GZ beantragen (24 Monate Frist zu Überbrückungsgeld)

  • und für den wiederum brauche ich ja 90 Tage Anspruch

Was tun

ordentlich arbeiten gehn… Ich nehme mal an, dass dann nach der nächsten fehlgeschlagenen Selbständigkeit das Studium ( so zum Zeitvertreib)wieder fortgesetzt werden soll…

LG
Der Mikesch

mal ne richtige antwort :smile:
also mal im klartext…

wenn du jetzt dein Studium beendest und dich arbeitslos meldest, dann kriegst du gar nichts mehr. Die ehemalige Rahmenfrist von 4 Jahren gibt es nicht mehr. Du musst spätestens zwei Jahre nachdem du den letzten Tag Leistungen von der Arbeitsagentur bezogen hast dich arbeitslos gemeldet haben und den Anspruch auf Leistungen haben. Wenn ich es jetzt recht verstehe, ist diese Zeit schon um oder?
Selbst wenn es so wäre, dass du einen Restanspruch hättest, weil die zwei Jahre noch nicht um sind, gibt es KEINERLEI Möglichkeiten den Gründungszuschuss zu erhalten. Es gibt auch keine Schleichwege. Das Überbrückungsgeld und auch den Existenzgründungszuschuss gibt es nicht mehr. Beide Leistungen wurden zusammengeführt zum Gründungszuschuss- und für diesen muss du den Restanspruch von 90 Tagen haben. Deinen Anspruch kannst du keinesfalls verlängern.

Also wäre die einzige Alternative: du beendest dein Studium. stellst einen Antrag auf Arbeitslosengeld II. Falls du bedürftig bist und damit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II hast, dann kannst du das Einstiegsgeld beantragen. Die Höhe des Einstiegsgeldes ist Ermessenssache.

Hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen.

Liebe Grüße,

Asena

Hi

wo steht, dass der Anspruch auf ALG schon nach 2 Jahren verjährt ist

also mal im klartext…

wenn du jetzt dein Studium beendest und dich arbeitslos
meldest, dann kriegst du gar nichts mehr. Die ehemalige
Rahmenfrist von 4 Jahren gibt es nicht mehr. Du musst
spätestens zwei Jahre nachdem du den letzten Tag Leistungen
von der Arbeitsagentur bezogen hast dich arbeitslos gemeldet
haben und den Anspruch auf Leistungen haben.

LG
Mikesch

Hallo nochma…
hier ein auszug aus dem Sozialgesetzbuch III:

Zitat Anfang

>>§ 124 Rahmenfrist

(1) Die Rahmenfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Tag vor der Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld.

(2) Die Rahmenfrist reicht nicht in eine vorangegangene Rahmenfrist hinein, in der der Arbeitslose eine Anwartschaftszeit erfüllt hatte.

(3) In die Rahmenfrist werden Zeiten nicht eingerechnet, in denen der Arbeitslose von einem Rehabilitationsträger Übergangsgeld wegen einer berufsfördernden Maßnahme bezogen hat. In diesem Falle endet die Rahmenfrist spätestens nach fünf Jahren seit ihrem Beginn.
Zitat Ende

Im Umkehrschluss sagt das, dass der Anspruch nach zwei Jahren verjährt ist :wink: