ich bekomme demnächst überbrückungsgeld für 6 monate - und nun habe ich von einem kollegen gehört, daß man auf antrag - sich das überbrückungsgeld vom arbeitsamt auch als einmalzahlung auszahlen lassen kann.
stimmt das?
man kann doch mit der ges. krankenversicherung vereinbaren, daß man in der gründungsphase einen geringeren beitrag entrichtet, oder?
wie hoch ist der denn? bei einem single, m, 30?
wie sieht das bei den privaten krankenversicherungen eigentlich mit den beitragserhöhungen aus? werden die immer nur im kollektiv erhöht (also entweder alle oder keiner)?
oder ist es auch möglich bei der privaten, daß wenn ein patient so intensive leistungen in anspruch nimmt - nur für diesen patienten den beitrag zu erhöhen?
man kann doch mit der ges. krankenversicherung vereinbaren,
daß man in der gründungsphase einen geringeren beitrag
entrichtet, oder?
hallo tony,
früher konnte man sich als nachweislich geringverdienender selbständiger bei den GKV zum rentnertariv versichern - heute nimmer. du kannst dich aber zu einem etwas ermäßigten satz versichern, wenn du auf den anspruch auf krankengeld verzichtet. ist je nach KV ca. 0,3 - 1,5% billiger als die normaltarife (ca. 12 - 15%).
zb. die SIGNAL IDUNA BKK nimmt normal 12,8%, ermäßigt 12%
ich bekomme demnächst überbrückungsgeld für 6 monate - und
nun habe ich von einem kollegen gehört, daß man auf antrag -
sich das überbrückungsgeld vom arbeitsamt auch als
einmalzahlung auszahlen lassen kann.
stimmt das?
Soweit mir bekannt ist, wird das Überbrückungsgeld monatlich ausgezahlt, aber Anruf beim AA könnte die Frage ja beantworten.
man kann doch mit der ges. krankenversicherung vereinbaren,
daß man in der gründungsphase einen geringeren beitrag
entrichtet, oder?
Alle „großen“ Krankenkassen bieten für Selbständige (egal ob Existenzgründer oder laufend) sog. „beitragsbegünstigte“ Einstufungen an. Der STeuerberater gibt eine Erklärung über die zu erwartenden Einkünfte im 1. Jahr ab. Sobald der erste Steuerbescheid da ist, wird das zu versteuernde Einkommen auf den Monat hinunter gerechnet. Je nach Ergebnis wird für das erste Jahr der Einstufung entweder zuviel gezahlter Beitrag zurück erstattet oder zuwenig gezahlter Beitrag nachgefordert. Ab dem Termin, wo der erste Steuerbescheid der Krankenkasse vorliegt, erfolgt nach diesem zu versteuernden Einkommen die Einstufung für die nächsten 12 Monate. Rückforderungen bzw. Nachzahlungen gibt es nur im ersten Jahr, danach nicht mehr. So geht das im jährlichen Rhythmus weiter. Zusätzlich kann man ein wenig Geld sparen, in dem man sich z.B. ohne Krankengeldanspruch bei Arbeitsunfähigkeit versichert. Die Entscheidung kann jederzeit geändert werden, dann ist aber der allgemeine Beitragssatz (bei Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche) oder der erhöhte Beitragssatz (bei Anspruch auf Krankengeld ab der 4. Woche) fällig.
wie hoch ist der denn? bei einem single, m, 30?
In der gesetzlichen KV entscheidet nur der Status der Mitgliedschaft (Selbständiger oder Angestellter) und nicht Alter/Geschlecht über die Höhe der Beiträge.
wie sieht das bei den privaten krankenversicherungen
eigentlich mit den beitragserhöhungen aus? werden die immer
nur im kollektiv erhöht (also entweder alle oder keiner)?
oder ist es auch möglich bei der privaten, daß wenn ein
patient so intensive leistungen in anspruch nimmt - nur für
diesen patienten den beitrag zu erhöhen?
Bei der letzten Frage kann ich leider nicht helfen.
danke für deine antworten, die helfen mir schon weiter.
wahrscheinlich werde ich in der anfangsphase in der gesetzlichen krankenversicherung bleiben - obwohl ich immer, auf die zum teil wesentlich besseren leistungen der pkv schiele.
aber so spare ich, in der anfangsphase, den ein oder anderen euro.
ja - und natürlich, daß mit dem alter, blabla… war quatsch fällt mir auch gerade auf.
wahrscheinlich werde ich in der anfangsphase in der
gesetzlichen krankenversicherung bleiben - obwohl ich immer,
auf die zum teil wesentlich besseren leistungen der pkv
schiele.
aber so spare ich, in der anfangsphase, den ein oder anderen
euro.
Hallo Tony,
bitte überlege Dir einen möglichen Wechsel in die PKV sehr, sehr gut. Du hast, einmal die GKV verlassen, später (in höherem Alter oder bei Gründung einer Familie) keine Chance mehr zur Rückkehr. In der PKV wird man versichert nach Geschlecht, Alter, Krankheitsrisiko und natürlich nach den Leistungsarten, die man vertraglich absichert. Das heißt, in jungen Jahren ist die PKV gegenüber der GKV in der Regel günstiger. Das Blatt wendet sich aber schnell. Einmal, wenn Frau und Kinder dazukommen (für jedes Familienmitglied ein eigener Vertrag, wenn Frau nicht berufstätig ist).Zum anderen aufgrund des steigenden Alters oder bedingt durch Krankheiten.
Sinnvoller scheint mir (ich mache es genauso), bestimmte Zusatzleistungen bei der PKV abzusichern wie z.B. Einbettzimmer im Krankenhaus oder Auslandsabsicherung oder vieles andere. Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, je nach persönlichem Bedarf.