Überbrückungsgeld / Kündigung

Moinsen an alle… Folgende Situation:

Herr X arbeitete bei Firma Y. Ihm wurde gekündigt, zum 01.07. vom Dienst ist er zur Zeit bei normalem Gehalt freigestellt. Er möchte sich jetzt selbstständig machen, und zwar so schnell wie möglich.

Firma Y bietet ihm nun an, einen Auflösungsvertrag zu schließen, z. B. zum 28.02.

Was bedeutet dies für ihn im Bezug auf Überbrückungsgeld?

Danke an euch.

Hallo,

Was bedeutet dies für ihn im Bezug auf Überbrückungsgeld?

Hallo, Überbrückungsgeld gibts nicht mehr. Ist jetzt (genau wie ehemals Ich-AG) übergegangen in den -> http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__57.html
… und den gibts nur wenn Anspruch auf Leistungen (= alg I) besteht.

Irgendwie wäre ich mir nicht sicher, ob nicht durch die Verkürzung der Kündigungsfrist der Anspruch auf alg dann ruht. Es könnte dann sein, dass das mit dem Zuschuss zur Selbständigkeit momentan noch nichts wird.

Mal die Experten abwarten.

MfG

Hallo,

Irgendwie wäre ich mir nicht sicher, ob nicht durch die
Verkürzung der Kündigungsfrist der Anspruch auf alg dann ruht.
Es könnte dann sein, dass das mit dem Zuschuss zur
Selbständigkeit momentan noch nichts wird.

Mir ist zu Ohren gekommen, dass in einem solchen Fall für 3 Monate nicht gezahlt wird (Sperrzeit) dann aber für 6 Monate gezahlt wird…

Irgendwie wäre es doch komisch, wenn Arbeitnehmer X wartet und dann ab 01.07 sofort Anspruch drauf hat… Aber wenn er sich früher drum bemüht eine Sperre bekommt…

Wie lange und in welcher Höhe würde den überhaupt gezahlt werden? Angenommen letztes Jahr ca. 30 TEuro SV-Brutto, mtl 1,4 TEuro netto…

Mir ist zu Ohren gekommen, dass in einem solchen Fall für 3
Monate nicht gezahlt wird (Sperrzeit) dann aber für 6 Monate
gezahlt wird…

Eine Sperrzeit (wenn es nicht eine Ruhezeit gäbe, wo ich mir nicht sicher bin) wäre 12 Wochen (macht bei 3 Monaten einen Unterschied von ca. 1 Woche).

Irgendwie wäre es doch komisch, wenn Arbeitnehmer X wartet und
dann ab 01.07 sofort Anspruch drauf hat… Aber wenn er sich
früher drum bemüht eine Sperre bekommt…

So sind die Gesetze nun mal. Ausgehend vom Anspruch auf Arbeitslosengeld (der dafür Voraussetzung ist) hieße das, dass der AN sich früher leistungsabhängig macht als er müsste und da sagt sich der Gesetzgeber vermutlich „Warum sollen wir früher zahlen als nötig?“

Wie lange und in welcher Höhe würde den überhaupt gezahlt
werden?

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html
Für alg gibts Rechner im i-net (einfach mal danach googlen)

Firma Y bietet ihm nun an, einen Auflösungsvertrag zu
schließen, z. B. zum 28.02.

Gewerbe würde angenommen am 05.03. angemeldet werden… d. h. also, das 5 Tage Arbeitlosigkeit vorliegen.

Gewerbe würde angenommen am 05.03. angemeldet werden… d. h.
also, das 5 Tage Arbeitlosigkeit vorliegen.

Ähm neee … so einfach ist das Ganze dann nun doch nicht.

(Ich hoffe, dass der Fall nur theoretisch gefragt ist und das Vorhaben nicht schon läuft)