Überbrückungsgeld = Lohnersatzleistung?

Ist Überbrückungsgeld in der Steuererklärung wie Arbeitslosengeld als Lohnersatzleistung anzusetzen?

Falls nein, ist das Ü-Geld dann an anderer Stelle der Steuererklärung zu nennen, wo??

danke, dalga

Hallo dalga,

seit dem 01.01.2003 ist das Überbrückungsgeld vom Progressionsvorbehalt ausgenommen. Also nicht nur steuerfrei, sondern auch ohne Einfluss auf den Tarif, der auf das zu versteuernde Einkommen angewendet wird.

Nicht wie Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld etc.) zu behandeln und nicht in der ESt-Erklärung anzugeben.

Schöne Grüße

MM

Überbrückungsgeld / 32b EStG

  • noch ein Nachschlag, wegen einer inzwischen wieder gelöschten Rückfrage:

Quelle hierzu ist das Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmen und zur Verbeserung der Unternehmensfinanzierung, „Kleinunternehmerförderungsgesetz“, BGBl 2003 I S. 1550.

MM