Ich habe 1995 schon einmal Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt bezogen,leider ging mein Projekt nach 6 Monaten in die brüche,seit dem bin ich wieder Arbeitnehmer.
Jetzt möchte ich mich aber wieder selbstständig machen,weiß jemand ob ich noch einmal Anspuch auf diese Leistungen habe?
weiss ich leider auch nicht so genau, wenn Du aber tatsächlich die Möglichkeit hast, mehrmals Überbrückungsgeld zu beantragen (es gibt keinen Anspruch darauf), dann wirst Du spätestens bei der Frage, ob sich das Unternehmen selber tragen kann, gute Argumente vorbringen müssen, da das Überbrückungsgeld sonst abgelehnt wird.