Hallo,
mir wurde (als existenzgründende Freiberuflerin)Überbrückungsgeld bewilligt.
Vielleicht kann mir nun jemand bei folgenden Fragen helfen:
(a) muss ich das Ü-Geld (teils) für Sozialversicherung aufwenden (für welche Versicherungen?)
(b) muss diese Verwendung nachgewiesen werden gegenüber dem A-Amt, wenn ja, wie?
© das berufsständische Versorgungswerk (Rente) ermöglicht (1) sehr geringfügige Beitragssätze (3/10) für Gründer und (2) die Option, bei MIsserfolg des Unternehmens und Kammeraustritt, die Beiträge zurückerstattet zu bekommen. Ist beides gegenüber dem A-Amt vertretbar / statthaft?
Mit Dank für Antworten…
Hi dalga,
du fragst:
(a) muss ich das Ü-Geld (teils) für Sozialversicherung
aufwenden (für welche Versicherungen?)
Nein: Beim Überbrückungsgeld gibt es (anders als beim Existenzgründungszuschuss „Ich-AG“) keine Rentenversicherungspflicht. Arbeitslosen-, kranken-, pflege- und unfallversicherungspflichtig bist du als Selbstständige® ohnehin nicht.
(b) muss diese Verwendung nachgewiesen werden gegenüber dem
A-Amt,
Nein.
© das berufsständische Versorgungswerk (Rente) ermöglicht
(1) sehr geringfügige Beitragssätze (3/10) für Gründer und (2)
die Option, bei MIsserfolg des Unternehmens und
Kammeraustritt, die Beiträge zurückerstattet zu bekommen. Ist
beides gegenüber dem A-Amt vertretbar / statthaft?
s.o. - wird bei Ü-Geld-Empfängern nicht kontrolliert.
Vielleicht hilft das ja schon fürs Erste!?
Schöne Grüße
Robert
Hallo,
unabwendbar ist die Pflege pflicht versicherung, alle anderen Versicherungen sind optional. Allerdings rate ich dringendst zu Krankenversicherung und Betriebshaftpflicht. Laß dich unbedingt beraten!
Gruß
André