Überbrückungsgeld Start

Hallo,
gerade verirre ich mich wieder im Bürokratie-Dschungel - bzw. ich verstehe es einfach nicht:frowning:

Meine Frage: Ab wann darf ich offiziell freiberuflich arbeiten?
Ab dem Zeitpunkt, wenn ich beim AA Überbrückungsgeld beantrage? Ab dem Zeitpunkt, wenn ich meinen Businessplan, etc. beim AA einreiche (das kann ja einige Zeit später sein) oder ab dem Tag, ab dem mein Antrag bewilligt/abgelehnt wird?

In der Hoffnung auf „enträtselnde“ Hinweise
Ayla

Hallo,
gerade verirre ich mich wieder im Bürokratie-Dschungel - bzw.
ich verstehe es einfach nicht:frowning:

Meine Frage: Ab wann darf ich offiziell freiberuflich
arbeiten?
Ab dem Zeitpunkt, wenn ich beim AA Überbrückungsgeld
beantrage? Ab dem Zeitpunkt, wenn ich meinen Businessplan,
etc. beim AA einreiche (das kann ja einige Zeit später sein)
oder ab dem Tag, ab dem mein Antrag bewilligt/abgelehnt wird?

Hallo, Ayla,

eine freiberufliche Tätigkeit wird i. d. R. einfach dem zuständigen Finanzamt angezeigt, worin du ein Datum für die Aufnahme deiner Tätigkeit angibst. Das war’s. Probleme gibt es nur dann, wenn deine Tätigkeit vom FA nicht als freiberuflich anerkannt wird.

Überbrückungsgeld gab’s (zu meiner Zeit - das ist drei Jahre her) bei einer Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus. Man musste jedoch mindestens einen Monat arbeitslos gewesen sein. Diese beiden Daten (Beginn der Tätigkeit sowie Beginn der Auszahlung des überbrückungsgeldes) könnten also zusammengelegt werden.

Wenn du also von deinem Arbeitsberater weißt, dass du dein ÜG kriegst, zeigst du deine Tätigkeit dem Finanzamt an. Diese Meldung war, wenn ich mich recht entsinne, auch Voraussetzung dafür, dass der Antrag auf ÜG bearbeitet werden konnte. Bei mir lief es so ab, dass ich mir (nach etlichen Besprechungen mit dem Arbeitsberater vom Arbeitsamt) zunächst die notwendige Beurteilung meines Vorhabens vom Berufsfachverband geholt habe. Bei mir war das die GDCh. Danach meldete ich die Tätigkeit dem Finanzamt, und danach machte ich den Antrag auf Überbrückungsgeld komplett. Das lief alles innerhalb von 2 - 3 Wochen ab.

Manchmal wird kein Überbrückungsgeld gezahlt, wenn die Kassen des Arbeitsamtes leer sind. Es gibt zwar keine rechtliche Grundlage dafür, aber die Bewerber werden gründlichst abgewimmelt.

Das ist alles nicht so kompliziert, wie es scheint. Als Selbständige wirst du dich noch mit wesentlich schwierigeren Dingen herumschlagen müssen.

Gruß, Claudia

Hallo,

Hallo Ayla,

gerade verirre ich mich wieder im Bürokratie-Dschungel - bzw.
ich verstehe es einfach nicht:frowning:

Meine Frage: Ab wann darf ich offiziell freiberuflich
arbeiten?
Ab dem Zeitpunkt, wenn ich beim AA Überbrückungsgeld
beantrage? Ab dem Zeitpunkt, wenn ich meinen Businessplan,
etc. beim AA einreiche (das kann ja einige Zeit später sein)
oder ab dem Tag, ab dem mein Antrag bewilligt/abgelehnt wird?

Ich gehe aufgrund deiner Frage mal davon aus, dass du arbeitslos gemeldet bist (mind. 4 Wochen). Überbrückungsgeld muß vor Existenzgründung beantragt werden, den Zeitpunkt der Selbständigkeit kannst du darüberhinaus selbst festlegen. Eine Bewilligung des Überbrückungsgeldes muß meines Wissens nicht abgewartet werden. Der Bewilligungsbescheid ergeht allerdings erst nach Einreichen aller notwendigen Unterlagen. Was aber auch heißt, dass der Antrag (aus welchen Gründen auch immer)auch abgelehnt werden könnte und du kein Überbrückungsgeld erhältst. Die Unterstützung durch das Arbeitsamt ist zwar in vielen Fällen sehr hilfreich, nur sollte eine Existenzgründung auch ohne diese, oft nicht sehr hohen, Zuschüsse tragfähig sein.
Ob darüberhinaus das Überbrückungsgeld für dich mehr bringt oder der Zuschuß als Ich-AG, kann ich leider nicht sagen. Hängt von der Höhe Überbrückungsgeld und deinen erwarteten Einnahmen/Gewinn ab.

In der Hoffnung auf „enträtselnde“ Hinweise

Hoffe, dass einiges davon brauchbar war.

Ayla

Tommy

Vielen Dank für Eure Antworten!!

Meine eigentlich Frage ist aber noch nicht ganz beantwortet, was aber vielleicht auch an meiner Fragstellung lag.
Vielleicht etwas konkreter:
Ich bin ab 1.10. arbeistlos und dann auch AL-Geld- bezugsberechtigt. Ich möchte mich dann selbständig machen und habe den ersten Auftrag schon auf der Wartehalde:smile:. Daher meine Frage: ab wann kann ich an diesem Auftrag arbeiten? Mein Plan: ich melde mich normal arbeitslos. Am 1.11. stelle ich einen Antrag auf Überbrückungsggeld. Mein Businessplan ist bis dahin noch nicht ganz fertig, das dauert also noch was mit den ganzen Unterlagen. Kann ich dann ab dem 1.11. mit dem ersten Auftrag anfangen?
Wahrscheinlich ist die Antwort ganz einfach, aber irgenwie habe ich da ein Brett vorm Kopf.

Viele Grüße
Ayla

Vielen Dank für Eure Antworten!!
Ich bin ab 1.10. arbeistlos und dann auch AL-Geld-
bezugsberechtigt. Ich möchte mich dann selbständig machen und
habe den ersten Auftrag schon auf der Wartehalde:smile:. Daher
meine Frage: ab wann kann ich an diesem Auftrag arbeiten? Mein
Plan: ich melde mich normal arbeitslos.

Genau

Am 1.11. stelle ich einen Antrag auf Überbrückungsggeld.

Kann schon vorher gestellt werden, Beginn aber frühestens 4 Wochen nach Alo-Meldung.

Mein Businessplan ist bis
dahin noch nicht ganz fertig, das dauert also noch was mit den
ganzen Unterlagen.

Das macht meines Wissens auch erst mal noch nichts. Du mußt nur vor Beginn der Selbständigkeit das Über brückungsgeld beantragen und kannst die anderen Unterlagen nachreichen.

Kann ich dann ab dem 1.11. mit dem ersten
Auftrag anfangen?
Wahrscheinlich ist die Antwort ganz einfach, aber irgenwie
habe ich da ein Brett vorm Kopf.

Ja.

Viele Grüße
Ayla

Gruß
Tommy

Hallo Ayla,

Du hast natürlich kein Brett vor dem Kopf. Das ganze ist etwas willkürlich.

Due musst inzwischen nicht mehr arbeitslos sein. Die Regelung, dass man midndestens 4 Eochen arbeitslos sein muss, um Überbrückungsgeld zu bekommen, wurde dieses Jahr abgeschafft. Es reicht von Arbeitslosigkeit bedroht zu sein, was Du ja bist. Du kannst den Antrag auf Überbrückungsgeld also sofort stellen.

Als Antragsdatum gilt der Tag, an dem Du beim Arbeitsamt persönlich das Anstragsformular abholst. Das Datum dieses Tages wird dann in das Antragsformular reingedruckt. Du hast dann immer noch ein paar Wochen/Monate Zeit alle Unterlagen zu besorgen, den Businessplan zu schreiben etc. , denn Du hast ja mit dem Tag der Abholung des Formulars den Antrag gestellt - zumindest aus Sicht des Arbeitsamts.

Ich hoffe, das hilft.

Liebe Gruesse
Thomas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Ayla :smile:

Ich bin ja immer noch mit Thomas im Klinsch, ob man nun nur von der Arbeitslosigkeit bedroht sein muss oder aber arbeitslos sein muss für das Überbrückungsgeld. Aber ich kann ihm voll und ganz recht geben. Seit Januar letzten Jahres gibt es diese 4-Wochen-Regel nicht mehr. Du kannst spätestens direkt nach Beginn der Arbeitslosigkeit Ü-Geld beantragen. Du kannst auch (inoffiziell) Deinen Auftrag bearbeiten. Du solltest nur sehen, dass Du Deinen Gewerbeschein erst zum voraussichtlichen Zeitpunkt der Bewilligung des Ü-Geldes beantragst (also jetzt schon beantragen, aber mit späterem Zeitpunkt), sonst kriegst Du eventuell Ärger mit dem Arbeitsamt, weil Du nämlich ab Beginn des Gewerbescheins nicht mehr arbeitslos bist. Das ist mir im Februar letzten Jahres passiert, obwohl ich den Gewerbeschein auf Anrat des A-Amtes beantragt habe.

Also mach Dein Konzept fertig, bearbeite stillschweigend Deinen Auftrag, beantrage Ü-Geld und schreibe dann mit Gewerbeschein und Ü-Geld-Bewilligung die Rechnung.

Viel Glück!

Heidrun

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