Überbrückungsgeld / Trennungsunterhalt

Hallo,

Man nehme mal an es gäbe da eine Frau die ALG I bekommen würde. Sie arbeitet Probe für zwei Tage, kann die Arbeit wohl nicht ausführen und fängt zum Folgemonat eine Ausbildung zur Altenpflegerin an.
Für den monat der Probearbeit bekommt sie das ALG I nicht ausgezahlt und sie beantragt Überbrückungsgeld.
Diese Frau wohne mit ihrer Tochter, für die sie Unterhalt bekommt von ihrem getrennt lebenden Mann (Scheidung im Gange seit Juni), in einer Wohnung, die von ihrem Lebensgefährten angemietet wurde (Mietvertrag auf seinen Namen).

Der Noch-Ehemann bekäme nun ein Schreiben indem er aufgefordert wird sämtliche Einkünfte, schulden Mietausgaben, Unterhaltsverpflichtungen und pi pa po anzugeben UND die Einkünfte der Personen die mit ihm im Haushalt leben.

Der Mann wohne bei seiner Lebensgefährtin in deren alten Haus.

Es ist zu erwähnen dass der Mann schon gemeinsam angehäufte Schulden der Eheleute alleine abbezahlt und trotz Vollzeitjob kurz vor der Insolvenz steht. Seine Lebensgefährtin verdiene besser als er, stecke jedoch mitten im Umbau ihres alten Hauses und wird evtl in bälde finanziell schlecht gestellt sein da in Kinderwunschbehandlung.

In wie fern kann der Ehemann zu Unterhalt verpflichtet werden wenn die Frau bereits in einer neuen Eheähnlichen Beziehung lebt?
Was muss er dem Amt angeben?
Muss die Freundin des Mannes tatsächlich Auskunft geben über ihre finanzielle Lage geben?
Wie könnte sie die Unkosten fürs Haus ggf angeben und wie wäre der angeforderte Mietvertrag, der so nicht existiert anzugeben?

Wo könnte sich das Paar beraten lassen (Der Scheidungsanwalt hat wohl nicht die Ahnung, da er auf frühere Anfragen ausdrücklich angab die Freundin des Mannes würde nicht in die Angelegenheit mit hineingezogen)?

Freue mich über jeden Hinweis, da ich mich mit „Harz IV“ bislang nicht auseinandersetzen musste und der Fall mich sehr interessiert.

Gruss
M.

PS.: Kann die Frau den Antrag auf Überbrückungsgeld zurückziehen und alles wäre erledigt, oder stehen die Auskünfte nun auf jeden Fall an?