Hallo!
Vor einem Jahr hat ein Bekannter von mir eine Firma gegründet, und dabei das Förderprogramm „Überbrückungsgeld“ bezogen. Nun wurde die Firmenidee, die er sich derzeit ausgesucht hatte, etwas ‚über den Haufen‘ geschmissen und er macht nun etwas vollkommen anderes als das, was er derzeit geplant hatte - und das erfolgreicher.
Ich meine mal gelesen zu haben, dass in so einem Fall nochmals ein Förderprogramm in Anspruch genommen werdenkann, und zwar die ICH-AG.
Geht das grundsätzlich überhaupt? Wie stellt man so etwas an? Was muss man auf den amtlichen Anträgen angeben?
Gruß aus Bremen,
Tobias Meyer
hi tobias,
zwischen den förderungen müssen 24 monate liegen, erst dann wird eine existenzgründung erneut gefördert.
regards bianca
Das zwischen den Förderungen 24 Monate liegen müssen weiß ich nicht. Es gibt aber zwei Varianten, man bekommt 6 Monate die alten Leistungen vom AA. weitergezahlt oder man bekommt 600/monat im ersten Jahr, 360 im zweiten und 240 im dritten Jahr (insgesamt in 3 Jahren 14.400), sofern man dieses Begründen kann und der Umsatz nicht über 15.000 oder so übersteigt.
Es gibt Regionen da läuft es schlecht: da werden werden die Arbeitslosen unter Druck gesetzt, wie es könnte sein das es im Jahr 2005 keine Förderung für Ich-AG gibt usw.; man will eine Ich-AG Stammrunde einführen; man legt den Ich-AG-Gründern nahe untereinander ein Tauschkreis zu machen oder mehrere eine Firma zu teilen.
Also alles, nur damit das AA die Statistiken schönen kann.
Von den 600 gehen bis 500 an Beiträge ab, man kommt an ein Zusatzjob von 400 Euro nicht vorbei. Das wäre zu überdenken - es sei denn, man hat reiche Eltern.
A.
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