überbrückungsgeld weg?

hallo, ihr experten,
wenn ich als arbeitslose ein gewerbe anmelde(in vorbereitung meiner existenzgründung)und weniger als 165Euro pro monat damit verdiene(weil ich in der testphase bin), verliere ich damit meine ansprüche an überbrückungsgeld oder ichAG-zuschuß?
diese frage haben mir neulich bei einem „gründertag“ arbeitsamt und ihk unterschiedlich beantwortet und ich bin ziemlich ratlos.
schönen feiertag!
s.

hallo sonni,
die erfahrung mit den unterschiedlichen auskünften habe ich auch gemacht:smile:
mein aktueller wissenstand (ohne anspruch auf richtigkeit): du könntest probleme bekommen! voraussetzung für bezug von geldern (überbrückungsgeld/ich-ag) ist eine NEUE geschäftsidee! und wenn du während deiner arbeitslosigkeit schon damit anfängst, ist die idee eben nicht mehr neu.
dein verdienst ist m.e. dabei erst einmal zweitrangig, die höhe hat eher auswirkungen darauf, ob dir dein al-geld gekürzt wird.

eine ganz gute übersicht zum thema findest du hier: www.ueberbrueckungsgeld.de

gruß
ayla

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hallo, ihr experten,
wenn ich als arbeitslose ein gewerbe anmelde(in vorbereitung
meiner existenzgründung)und weniger als 165Euro pro monat
damit verdiene(weil ich in der testphase bin), verliere ich
damit meine ansprüche an überbrückungsgeld oder
ichAG-zuschuß?

hallo sonni,

rechtlich gesehen hast du einen anspruch auf den existenzgründungszuschuss. das aa prüft und interessiert es nicht, was du machen wirst. solang der anspruch auf arbeitslosengeld bzw. arbeitslosenhilfe besteht, bleibt auch der anspruch auf den exgz bestehen.

das überbrückungsgeld ist eine kann-leistung, alos ohnen rechtlichen anspruch. das ü-geld soll die anfangszeit überbrücken. diese fällt natürlich weg, wenn schon neben der offiziellen arbeitslosenzeit die ersten schritte in die selbstständigkeit erfolgt worden sind.

beantrage doch das ü-geld. wird es abgelehnt, dann kannst du sofort die ich-ag beantragen

grüße,

markus hübner

diese frage haben mir neulich bei einem „gründertag“
arbeitsamt und ihk unterschiedlich beantwortet und ich bin
ziemlich ratlos.
schönen feiertag!
s.

Guten Morgen,
da wäre ich ein wenig vorsichtig: wird der Antrag auf Überbrückungsgeld abgelehnt, kann man zwar Ich-AG beantragen, aber nicht mehr für dieselbe Idee!! So lautet zumindest die Theorie, inwieiwet das in der Praxis überprüft wird - keine Ahnung.

Gruß
Ayla

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Guten Morgen,
da wäre ich ein wenig vorsichtig: wird der Antrag auf
Überbrückungsgeld abgelehnt, kann man zwar Ich-AG beantragen,
aber nicht mehr für dieselbe Idee!! So lautet zumindest die
Theorie, inwieiwet das in der Praxis überprüft wird - keine
Ahnung.

Gruß
Ayla

Da möchte ich widersprechen. Sicherlich gibt es „Richtlinien“ in einem Arbeitsamt, wie in solchen Fällen vorgegangen werden könnte.

Allerdings hat jeder Arbeitslose rechtlich einen Anspruch auf die ICH-AG.

Gruss,

Markus

hallo, ihr lieben,
es ist zwar reichlich spät, aber vielleicht lest ihr doch nochmal zurück und nehmt meinen herzlichen dank für eure auskünfte!!
am montag hab ich eine beratung mit nem „coach“(existenzgründung), falls ich da was verbindliches rauskriege,worauf man sich wirklich verlassen kann, sag ichs weiter.
herzlich
sonni

Existenzgründer-Coach
Moinmoin Sonni,
Du weißt doch sicher von dem Beratungsgutschein A/B?
Das ist ein Gutschein, mit dem Existenzgründungswillige eine Beratungsleistung bezahlen können, ähnlich wie mit dem Vermittlungsgutschein die Vermittlung durch einen privaten Arbeitsvermittler. So ein Schein (B) ist 1800 Euro wert.
Diese Leistung gibt es aber nicht von allen Arbeitsämtern, bei mir in Neuss z.B. ist für sowas kein Geld da :o( also einfach nachfragen.
Dein Coach weiß das aber sicher auch.
Gruß
Noola

nahmdnahmd, noola,
bei uns in dresden gibts ein unternehmen, das „exis“ heißt, da wird man vom arbeitsamt direkt hinempfohlen, das ist von netten und offenbar auch kompetenten menschen bevölkert und die wände sind mit fotos von glücklichen existenzgründern behängt, die `s alle geschafft haben! ich kann da auch verschiedene kurse belegen (steuer, recht, rechnungsführung u.s.w.) und das ganze wird, soviel ich weiß, vom arbeitsamt bezahlt. danke für dein posting!
und schönes wochenende :smile:
sonni
p.s. was bitte ist GL (vita)?