Überbuchter Flug bei Dienstreise

Hallo liebe Experten,
mein Rückflug von meiner letzten Dienstreise war mit 11 Personen überbucht, sodass viele auf die Standby-Liste mussten, und ich musste letztlich als einzige dableiben (Rückflug von Amsterdam mit KLM). Dass Überbuchungen bei vielen Fluggesellschaften zur Praxis gehören, hatte ich ja schon oft gelesen+gehört, aber es war trotzdem ein Schreck, als es mich letztlich traf. (Und die Erfahrung möchte ich auch nur einmal im Leben machen!!)

Jetzt meine Frage: Als Ausgleich bekam ich von der KLM eine Hotelübernachtung, alle Shuttles, Vollpension, ein Survivalpack, eine Telefonkarte und - einen VOUCHER für einen Flug mit der KLM bzw. Northwest Airlines, der ein Jahr gültig ist. Muss ich nun diesen Voucher bei meinem Dienstherrn abliefern (bzw. ihn überhaupt erwähnen), da er ja auch die Reise komplett bezahlt hat, oder nicht? Er ist nämlich übertragbar…

Danke für Eure Meinungen!
Transi

P.S.: Außerdem noch mein Tipp an Euch alle: Immer so früh wie möglich zum Check-in gehen und DANN erst shoppen/rumlaufen etc. (in meinem Fall brauchte ich unbedingt noch Käse, aber den hätte ich ja auch danach kaufen können… :open_mouth:])

Hi Transi,

das ist eine schwierige Frage. Ich würde mal sagen dass Du den Voucher dann abliefern solltest wenn Deinem Arbeitgeber durch Deine unfreiwillige Übernachtung Kosten (Arbeitsausfall) entstanden sind. War es eh ein Wochenende an dem Du sitzengeblieben bist dann red nicht drüber und steck den Flug in die Tasche.

Davon abgesehen würde ich den Chef einfach mal ganz scheinheilig fragen. ICH würde den Gutschein auf jeden Fall nicht einfordern…

Bye
Rolf

Hallo Transi!

Das ist wohl eher eine Frage für das juristische Brett - - -

oder vielleicht auch noch für die Theologen
(wegen der moralischen Komponente) :wink: .

Ich für mein Teil würde den Gutschein als persönlichen Ausgleich betrachten - oder hat Dir jemand für den eigentlich überflüssigen Aufenthalt Überstunden oder gar eine Lästigkeitszulage bezahlt?

Gruß, Hartmann.

Ich würde mal sagen dass Du den
Voucher dann abliefern solltest wenn Deinem Arbeitgeber durch
Deine unfreiwillige Übernachtung Kosten (Arbeitsausfall)
entstanden sind. War es eh ein Wochenende an dem Du
sitzengeblieben bist dann red nicht drüber und steck den Flug
in die Tasche.

Nein, es war jetzt am Dienstag/Mittwoch. Ich sollte Di abend fliegen und kam erst Mittwoch früh an. Dadurch 1 Stunde später zur Arbeit, die ich aber hintenran gehängt habe.

Davon abgesehen würde ich den Chef einfach mal ganz
scheinheilig fragen. ICH würde den Gutschein auf jeden Fall
nicht einfordern…

Ja, sowas vermute ich auch, dass ich ihn behalten kann. Aber es gibt eine Person im Unternehmen, gegen die ich gewappnet sein möchte, falls es auf den Tisch kommt. (nicht mein Chef)

Bye
Rolf

Danke nochmal!
T.

Ich für mein Teil würde den Gutschein als persönlichen
Ausgleich betrachten -

(ich eigentlich auch)

oder hat Dir jemand für den eigentlich
überflüssigen Aufenthalt Überstunden oder gar eine
Lästigkeitszulage bezahlt?

nun, höchstens, dass ich ein paar Euro mehr Tagegeld bekomme. Das wäre alles.

Gruß, Hartmann.

Danke auch Dir!
T.

Hiho,

damit ist es ja eigentlich klar. Der Gutschein ist eine Entschädigung für Deine Unannehmlichkeiten. Da dem Betrieb durch die Überbuchung kein Schaden entstanden ist kann er auch keinen Ersatz in Form des Gutscheines verlangen…

Wenn es Dir allerdings um Rechtssicherheit geht dann bin ich dafür leider nicht der geeignete Ansprechpartner.

Byebye
Rolf

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Hi,

soweit ich weiß musst Du den Voucher nicht abgeben, außer das steht bei Dir im Arbeitsvertrag o.ä. drin. Soll es bei manchen Firmen geben.

Mit dem früh einchecken ist das so’ne Sache, wenn Du mitwillst müssen die Dich doch mitnehmen, oder? Bei mir wars immer so, daß sich leicht ein paar Leute gefunden haben, die freiwillig geblieben sind und eigentlich nur scharf auf nen Voucher, Bares … waren.
Wenn Du unbedingt mitwillst, dann fragen die halt die anderen Gäste ob jemand bereit wäre gegen entspr. Vergütung später zu fliegen.

Gruss
Steffen

Mit dem früh einchecken ist das so’ne Sache, wenn Du mitwillst
müssen die Dich doch mitnehmen, oder? Bei mir wars immer so,
daß sich leicht ein paar Leute gefunden haben, die freiwillig
geblieben sind und eigentlich nur scharf auf nen Voucher,
Bares … waren.

Wenn Du unbedingt mitwillst, dann fragen die halt die anderen
Gäste ob jemand bereit wäre gegen entspr. Vergütung später zu
fliegen.

Nein, leider wurde diese entsprechende Durchsage zweimal gemacht, aber keiner fand sich bereit (man wedelte mit Hotel+Essen+300 Euro-Gutschein). Ich selbst hingegen bekam „nur“ einen Gutschein für 225 EUR.

Aber gehört hatte ich es wie gesagt schon öfter, dass es manchmal Leute gibt, die diese Gelegenheit gern nutzen. Nur hatte ich diesmal wirkich Pech.

könnte ‚geldwerter Vorteil‘ für den Arbeitnehmer…
das deutsche Finanzministerium geht immer häufiger dazu über, geldwerte Vorteile eines Arbeitnehmers als Teil des Lohns/Gehalts zu betrachten und zu versteuern.

Geldwerte Vorteile können sein:

  • Bonusmeilen von Fluglinien oder Hotelketten
  • Entschädigungsgutscheine, die aus vom Arbeitgeber bezahlten Reisen entstehen (das wäre in deinem Fall)
  • Gratisreisen, die von Lieferanten eines Betriebs angeboten werden (so genannte Incentive-Reisen)
  • Informationsreisen für Reisebüroangestellte (sofern nicht schriftlich nachgewiesen werden kann, dass während der Reise mindestens im gleichen Ausmass wie im Betrieb gearbeitet oder gelernt wurde…)

Aus vorher Genannten KÖNNTE also ein arbeitsrechtliches Problem entstehen, da ja die Dienstreise vom Arbeitgeber bezahlt wurde.

Übrigens wäre die KLM lt. EU-Gesetz zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet gewesen (bis 3.500 km Euro 150.–, ab 3.500 km Euro 300.–) - was meiner Meinung wiederum geldwerter Vorteil wäre und somit dem Arbeitgeber gemeldet werden müsste.

Grüße Peter

hmmmm
Hi Peter,

glaub ich nicht dass das geldwerter Vorteil wäre. Es handelt sich ja um eine Entschädigungszahlung der eine minderwertige Leistung der Airline entgegensteht. Den Schaden hatte in diesem Fall nicht die Firma sondern Transi selbst. Daher sehe ich auch arbeitsrechtlich keine Probleme.

Bye
Rolf

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… verzwickter als ich dachte …
Hallo Peter, hallo Rolf,
ich bin irgendwie immer noch in Gewissensnöten, ob ich es angeben soll.
Immerhin wäre der Gutschein sogar einmalig übertragbar.
Vom Arbeitgeber erhielt ich durch die Verspätung wie gesagt lediglich ein paar Euro mehr Tagegeld.
Die Meinung von Peter wiegt schwer, und ich neige nun dazu, den Gutschein zumindest meiner unmittelbaren Chefin gegenüber zu erwähnen. Präzedenzfälle gibt es natürlich keine, an die man sich lehnen könnte…
Aber vielen Dank Euch nochmal!!
Transi :smile:

Hallo Rolf,

auch bei Incentive-Reisen ist das gleiche Problem: eine Firma stellt einen Mitarbeiter für eine bestimmte Aufgabe ein. Mitarbeiter a macht sie halt, Mitarbeiter b strengt sich an und bekommt dafür - eine für ihn geltende - Belohnung - geldwerter Vorteil (müsste in den FVW nachkramen, da ging es schon mehrmals um dieses Thema).

Mitarbeiter fliegt von A nach B und bekommt, für persönliche Anstrengungen (= in diesem Fall Nachteile), eine Belohnung = geldwerter Vorteil (ups, sollte ich irgendwo GelT anstelle GelD… geschrieben haben - sorry).

Auf jeden Fall bin ich der arbeitsrechtlichen Auffassung, dass der Arbeitnehmer besser diese Entschädigung - zumal übertragbar - seinem Vorgesetzten melden sollte. Aber wie mehrmals betont, eine schwierige Frage (vielleicht den Steuerberater der Firma anrufen?).

Tschüss
Peter

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