Überbuchung des Fluges

Hallo liebe Forenmitglieder,

bin gestern aus dem Urlaub zurück. Folgendermaßen ist die Rückreise abgelaufen:

Am 30.05. um 18 Uhr haben wir im Hotel die Info bekommen, dass wir um 4:50 Uhr fliegen, statt wie bisher angenommen um 6:45 Uhr.
Am Flughafen angekommen mussten wir feststellen, dass es unsere Flugnummer nicht mehr gab, der Flug um 6:45 Uhr war also gestrichen. Statt dessen wurden die Passagiere die Glück hatten um 6:05 Uhr von Antalya nach Weeze/Niederrhein geflogen. Die, die Pech hatten, wozu wir gehörten, mussten auf den um 4:50 Uhr ausweichen. Das ganze wegen Überbuchung, wie der zuständige Mann am Flughafen sagte.
Wir flogen von Antalya nach München, von dort weiter nach Amsterdam. Für alle Passagiere an Board, „deren Reiseziel Amsterdam ist wurde vom Reseveranstalter keine Verpflegung mitgebucht.“ Teilte uns die Chefstewardess mit. Keine Speisen und auch keine Getränke, nicht mal Wasser. Wenn man was wollte, musste man selbst zahlen.
Von Amsterdam ging es weiter mit dem Bus nach Weeze/Niederrhein. Das ganze dauerte 12,5 Std, vom Hotel bis nach Weeze.
Es waren noch einige andere Betroffen, deren Namen wir nicht haben. Wir haben es auch versäumt, die Überbuchung bestätigen zu lassen.

Habe mich versucht schlau zu machen. Bisher habe ich nur eine EU Regelung für den Fall einer Überbuchung gefunden. Aber was ist mit der nicht geleisteten Verpflegung für den Rückflug, die wir natürlich mitgebucht hatten usw.

Schonmal Dankeschön für Tipps wie ich nun vorgehen soll
Gruß
Ezzi

Hallo,

man hat kein Recht, zu einer bestimmten Uhrzeit ( auch wenn sie vorher geplant war ) abzufliegen. Auch Umbuchungen auf andere Flüge am gleichen Tag sind möglich; der Fluggast muss nur rechtzeitig informiert werden. ( zu „rechtzeitig“ gibt es irgendwo im Reiserecht eine Definition ). Es geht aus der Anfrage leider nicht hervor, um welche Airline es sich handelt. Ich vermute aber, dass die Sache mit der Verpflegung mit einer Billigfluggesellschaft zusammenhängt, die kein Essen servieren. Sollte der Flug vorher mit einer normalen Gesellschaft gebucht worden sein, kann man sich natürlich beschweren; erfahrungsgemäß bringt das aber nicht viel.

MFG

Natürlich war es keine Billigairline, die kein Essen serviert. Sonst könnte ich mich logischerweise nicht deswegen beschweren.

Ich habe herausgefunden, dass laut geltendem EU-Recht sehr wohl Ersatzansprüche geltend gemacht werden können.

Danke trotzdem für den Versuch

Hallo eztrez,

Bin nicht vertraut mit rechtlichen Themen. Kann aber sagen, dass Überbuchungen in Hotels zum Alltag in der Hochsaison gehören. Bei Ihnen scheint mir der Grund eher ein Ausfalll einer Maschine zu sein. Ich kenne die Fluggesellschaft nicht, da Sie hierzu keine Angaben gemacht haben. Aber: Low Cost Carrier wie Ryanair, Easy Jet und viele mehr haben ein sehr abgespecktes Service-Konzept. Unter anderem muss man inzwischen für Verpflegung an Bord zahlen. Das ist nichts ungewöhnliches. Dennoch sind die Carrier verpflichtet Grundbedürfnisse auch wegen der langen Zeit, die Sie unterwegs waren, zu befriedigen. Deshalb denke ich, die Belege für Essen und Trinken können Sie bedenkenlos zur Erstattung einreichen. Ob Sie Antwort erhalten, ist eine andere Frage…
Und noch ein Hinweis: Um solche Dinge zu vermeiden, sollte man auf Linien-Fluggesellschaften und altbekante Chartercarrier zurückgreifen. Die Kosten sind dann aber auch deutlich höher…man kann bei den Preisen kein Super All Inclusive produkt verlangen.

Gruss Axel Mayer

renmitglieder,

bin gestern aus dem Urlaub zurück. Folgendermaßen ist die
Rückreise abgelaufen:

Am 30.05. um 18 Uhr haben wir im Hotel die Info bekommen, dass
wir um 4:50 Uhr fliegen, statt wie bisher angenommen um 6:45
Uhr.
Am Flughafen angekommen mussten wir feststellen, dass es
unsere Flugnummer nicht mehr gab, der Flug um 6:45 Uhr war
also gestrichen. Statt dessen wurden die Passagiere die Glück
hatten um 6:05 Uhr von Antalya nach Weeze/Niederrhein
geflogen. Die, die Pech hatten, wozu wir gehörten, mussten auf
den um 4:50 Uhr ausweichen. Das ganze wegen Überbuchung, wie
der zuständige Mann am Flughafen sagte.
Wir flogen von Antalya nach München, von dort weiter nach
Amsterdam. Für alle Passagiere an Board, „deren Reiseziel
Amsterdam ist wurde vom Reseveranstalter keine Verpflegung
mitgebucht.“ Teilte uns die Chefstewardess mit. Keine Speisen
und auch keine Getränke, nicht mal Wasser. Wenn man was
wollte, musste man selbst zahlen.
Von Amsterdam ging es weiter mit dem Bus nach
Weeze/Niederrhein. Das ganze dauerte 12,5 Std, vom Hotel bis
nach Weeze.
Es waren noch einige andere Betroffen, deren Namen wir nicht
haben. Wir haben es auch versäumt, die Überbuchung bestätigen
zu lassen.

Habe mich versucht schlau zu machen. Bisher habe ich nur eine
EU Regelung für den Fall einer Überbuchung gefunden. Aber was
ist mit der nicht geleisteten Verpflegung für den Rückflug,
die wir natürlich mitgebucht hatten usw.

Schonmal Dankeschön für Tipps wie ich nun vorgehen soll
Gruß
Ezzi