ich möchte gerne eine Überdachung bauen, und Frage mich nun ob das geht ohne Genehmigung, die Überdachung gilt nur regenschutz, keine Wohnraum zu bauen.
Da ich gerne mal draußen sitzen möchte und nicht im Regen stehen oder sitzen .
Der Nachbar hat vor 20 Jahren sein Haus erweitert und nach Hintenraus ausgebaut..Er hat 10 meter hochgebaut und 6 Meter weiter. dazu sagen, das das haus eine Doppelhaushelfte ist.Mein Hausteil geht noch nicht so weit nach Hinten, wie sein haus, ich habe ca noch 5 Meter Platz .Und nicht so hoch wie sein,Deswegen würde der Überdachung nicht stören,Würde auch kein Balken an seine hauswand befrestigen sonster an mein Haus, Inkl .Verstärkung das es so frei steht.
Jetzt ist die Frage kann ich es bauen , und mit Baugenehmingung oder auch ohne ?
Hallo lenthos,
Danke für Deine Anfrage bezüglich Überachung.
Die Überdachung, bzw. Überbauung wird durch die entsprechende Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes in welchem Du wohnst geregelt.
Dort findest du alles über Genehmigungspflichtige bzw. Genehmigungsfreies Bauen.
Einfach mal im I-Net LBO für Landesbauordnung regarieren.
Ich hoffe Dir ein Stück weit geholfen zu haben.
Gruß Andreas
Hallo Lenthos,
eine Überdachung ist in jedem Fall genehmigungspflichtig, auch wenn das Nachbargrundstück nicht betroffen ist. In der Regel sollte die Genehmigung aber ohne Probleme erfolgen.
Grüße
tooth fairy
Hallo lenthos,
erkundige Dich bei der Gemeinde ob eine Genehmigung nötig ist. Meine Nachbarn haben in Frankfurt einen Wintergarten angebaut, direkt auf die Grundstücksgrenze. (Reihenhäuser) Ich habe befürchtet, daß ich noch mehr Lärm ausgesetzt sein würde und habe keine Genehmigung als Nachbar gegeben. Der Bau wurde trotzdem fertiggestellt. Scheinbar war ein solches Einverständnis nicht nötig.
Viel Erfolg Claudia
ich möchte gerne eine Überdachung bauen
Hallo lenthos,
ich melde mich etwas verspätet, da ich erst heute Abend aus dem Urlaub zurück bin.
Eine konkrete Antwort zu Deiner Frage ist mir leider nicht möglich, da meine Fachgebiete
a) nicht der Hochbau sondern Tief- und Straßenbau
b) nicht Baurecht/Bauordnung/Baunutzungsverordnung sondern Bauvertragsrecht (VOB) sind.
Dennoch ein Versuch Dir zu helfen:
Warum telefonierst Du nicht einfach mit der zuständigen Bauverwaltung (Stadt oder Landkreis), erfragst den zuständigen Ingenieur und suchst ihn mit einem Lageplan/Grundriss Deines Hauses auf, um ihm Deine Idee zu erklären?
Mit freundlichen Grüßen
BodoCuno