Überdachung Genehmigungsfrei?

Wir möchten auf unserem Hof über einem Durchgang zwischen 2 Stallgebäuden eine Überdachung bauen.

Die Fläche wäre ca 3,40 x 5 Meter. An der einen Seite soll sie an der Wand angeschlossen sein. Die andere wird wie ein Carport von Pfosten gestützt.

Braucht man dafür in Bayern eine Baugenehmigung?

Da Baurecht kommunal geregeld werden kann, allerdings immer im Bezug auf das BauGb solltest du lieber mal in deiner Baubehörde vor Ort nachfragen, was bei dir Auf dem Grundstück für ein Überdach darf. Denn ggf ist dein Grundstück ja schon zu 100% bebaut und ein Ja du darfst x qm gehnemigungsfrei Bebauen ist dann zwar richtig, aber auf deinen Grundstück nciht mehr möglich.

Hallöchen,
hilft Dir dieser Link?


LG Kermit

Carportregel kannst Du ja nur ansetzen wenn es auch ein Stellplatz werden soll. Ist das so ?
Sonst könnte man die Bestimmung zu „Terrassenüberdachungen“ heranziehen.
Die sind „verfahrensfrei“ wenn sie 20 m² Fläche nicht überschreiten (bei dir gegeben) und nicht tiefer( meint die Auskragung/Überdeckung) als 3 m sind ( bei dir zu gut 10 % überschritten). Je nachdem wo man an Ansatzpunkt der Überdeckung anlegen wollte.
Also mach was draus.

MfG
duck313