Überdachungspflicht bei einsehbarem Balkon?

Ich wohne in einem dreistöckigen Mehrfamiienhaus, das z.Z. noch renoviert wird (Fassade) im 1. OG. Jetzt werden Holzbalkone angebaut.
Mein Vermieter hat mir in diesem Zusammenhang (vor meinem Einzug vor einem halben Jahr) gesagt, dass mein Bakon überdacht wird. Jetzt soll mein Balkon nun aber
doch keine Überdachung bekommen (ich hätte dies nicht schriftlich!). Die Mieter über mir im 2.OG haben ihren Balkon über meinem Wohnzimmer, welches anggebaut ist, und ich bekomme den Balkon an meine Küche. Meine Küche und mein Wohnzimmer liegen über Eck nebeneinander, und dadurch wird mein Balkon für meine Übermieter voll einsehbar, d.h. die Nachbarn über mir schauen von ihrem Balkon direkt auf meinen. Auch wenn meine Nachbarn wirklich sehr nett sind fühle mich durch die fehlende Überdachung in meiner Privatsphäre sehr stark eingeschränkt, d.h. ich empfinde dies als einen starken Eingriff in meine Privatsphäre.
Kann ich auf eine Überdachung meines Balkons als Sichtschutz bestehen?
Über eine schnelle Antwort würdeich mich sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus!

Hallo,

kenne mich hiermit nicht gut aus.
Denke aber mal dass es hier keine Pflicht für den Vermieter gibt.

Gruß
David

Hallo,

kurz und knapp - Nein -, freuen Sie sich über den Balkon oder lassen Sie es! Es gibt - leider- kein Recht auf Privatsphäre! mfg

Hallo,

eine Recht auf einen überdachten Balkon gibt es nicht. Ebenso wenig kann man darauf bestehen, das ein offener Garten einen Sichtschutz bekommt.

Wenn das für einen Mieter als störend empfunden wird, muss man eigene Maßnahmen treffen (baurechtlich mit dem VM ggf. absprechen)
etwa durch eine Markise oder Sonnensegel

Viele Grüße

Hallo,

Balkone befinden sich ausserhalb des Wohnraumes, somit tritt eine Verletzung iherer Privatsfähre nicht in Kraft. Wenn die Überdachung weder Teil des Mietvertrages ist und auch keine schriftliche oder mündliche Vereinbarung unter Zeugen getroffen wurde, haben Sie leiderkeine rechtliche Grundlage.

MfG.

DA KANN MAN SICH NUR EINIGEN MIT DEM VERMIETER DENN DA STEHT AUSSAGE GEGEN AUSSAGE WENN NICHTS SCHRIFTLICH FIXIERT WURDE
VIEL ERFOLG

Hallo,
leider gibt es keinen Rechtsanspruch.Es handelt sich um einen Freisitz und nicht um Wohnraum
Man hätte dies schriftlich, oder unter Zeugen vertraglich regeln können.
Eine Möglichkeit wäre, den Vermieter um die Erlaubnis, zur Anbringung einer Markise, zu bitten.
Der Vermieter muss auch hier ausdrücklich zustimmen.
Sonst bleibt noch die Möglichkeit, einen großen Sonnenschirm aufzustellen. Da der mobil ist, benötigst du keine Zustimmung.

Viele Grüße
Llissy

NEIN!

Ein Balkon dient allem - nur nicht dem Schutz Ihrer Privatsphäre.Dies ist wohl grundsätzlich so , sodass sie gegenüber dem Vermieter keinerlei Ansprüche diesbezüglich haben.

Hallo,

hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

MfG schoerschi

Hallo,

wie sieht es denn bei den anderen Mietern aus? Haben die auch einen einsehbaren Balkon, der überdacht ist?
Eine Möglichkeit wäre es, dem Vermieter vorzuschlagen, den Balkon auf eigene Kosten zu überdachen. Dann würde ich aber schriftlich festelegen, dass bei Auszug dieser Aufbau mitgenommen wird. Es gibt auch die Möglichkeit, dem Vermieter den Vorschlag zu machen, die Kosten für eine Überdachung zu übernehmen und diese dann bei Auszug auch dort zu belassen. Argumentieren würde ich damit, dass ohne Überdachung der Balkon nicht nutzbar ist, da ja auch außer dass die Privatsphäre nicht gegeben ist der ganz Dreck in Form von Vogelkot, Blättern später evtl. Schnee nicht gerade dafür sorgen, dass der Balkon lange erhalten bleibt. Eine weitere Möglichkeit wäre, sich die Kosten zu teilen.
Ich hoffe, dass ich damit etwas geholfen habe.
MfG
Sabine Kruse

Ciao Zweg,

du könntest darüber sinnen, ob es hier um eine Vertragsverletzung (mündl. Vertrag) geht.

Eine Vertragsverletzung vorausgesetzt könntest du ggf auf eine Vertragsaufhebung bestehen oder versuchen eine Mietminderung zu erwirken. Was dir ein Gericht in diesem Kontext zustehen würde hängt ganz vom Fall ab.

Fakt: Balkon zu 50% als Wohnfläche. Dann würde sich die Frage stellen wie hoch die Beeinträchtigung ist.

Meine Vermutung: die (wohl-)möglich gesparte Miete wird den Stress und das Verwürfniss mit dem Vermieter nicht wert sein!

Ich kann deine Enttäuschung verstehen, empfehle aber eine einvernehmlich Einigung. Was könnten die Gründe sein, dass der Vermieter kein Dach baut? a) er hat dich von Anfang an belogen, b) er hat dir unbedacht das Dach zugesagt, c) er hat kein Geld fürs Dach, d) das Dach ist gar nicht realsierbar, nur mit erheblichen Aufwand realisierbar, oder würde hässlich aussehen. Überlege dir warum und wie dein Vermieter aktuell reagiert. Kannst du auch ohne Dach leben? Wie oder wo könnte dir dein Vermieter anstelle eines Balkondaches entgegen kommen?

Viel Erfolg!
cumar

Hallo,

grundsätzlich gilt die Wohnung als in dem Zustand angemietet wie er zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses bestand.

Einen Anspruch auf Änderung dieses Zustandes haben Sie nur, wenn der Vermieter Ihnen diesen rechtsverbindlich zugesagt hat, etwa mündlich oder schriftlich.
Eine solche Zusage müssten Sie im Zweifel beweisen können.

Wenn es daher keine Zeugen dafür gibt, dass Ihr Vermieter Ihnen eine Überdachung des Balkons zugesagt hat, dann halte ich Ihren Anspruch für kaum durchsetzbar.

Einen Anspruch dahingehend, dass Balkone grundsätzlich zu überdachen sind oder zumindest dann, wenn er von oben einsehbar ist, besteht meines Wissens nach nicht.

Ich hoffe dies hilft zumindest ein wenig.

Gruß
Sebastian

Hallo Zweg,

leider habe ich für Dein Problem keinen rechtlich verbindlichen Hinweis. Grundsätzlich scheint mir aber, dass es keine Pflicht zur Überdachung durch den Bauherrn gibt.
Es hilft wahrscheinlich nur ein Gespräch mit Deinem Vermieter und dann bleibt wohl nur die Hoffnung.
Ich wünsche Dir viel Erfolg bei Deinem Gespräch.

Beste Grüße, Hubert Steiger.