Hallo!
Hab da mal eine Frage. Was wäre, wenn die Gasheizung einer Mietwohnung in 3 Monaten Gas in Höhe von knapp 700 Euro verbraucht, weil die Heizung nicht ordnungsgemäß funktioniert hat?
Als Mieter ist man Vertragspartner von dem Gaslieferer. Inwiefern kann man den Vermieter mit in Verantwortung ziehen?
Ein herbeigezogener Techniker meinte die Abgaswerte seien viel zu hoch, der Techniker des Vermieters nicht.
Danke für Antworten!
mfG. Olli B
Moin,
Hab da mal eine Frage. Was wäre, wenn die Gasheizung einer
Mietwohnung in 3 Monaten Gas in Höhe von knapp 700 Euro
verbraucht,
dann ist es möglicherweise eine große Wohnung, oder eine schlecht gedämmte, oder ein Nutzer der es sehr warm haben möchte, oder, oder …
weil die Heizung nicht ordnungsgemäß funktioniert
hat?
Wer sagt das? Wie zeigt sich dies?
Als Mieter ist man Vertragspartner von dem Gaslieferer.
Inwiefern kann man den Vermieter mit in Verantwortung ziehen?
gar nicht. Was hat der Vermieter mit der Wahl des Gaslieferanten zu tun? Den kann jeder Mieter selbst wählen -wenn er einen eigenen Kessel hat.
Ein herbeigezogener Techniker meinte die Abgaswerte seien viel
zu hoch, der Techniker des Vermieters nicht.
Abgaswerte werden u.a. vom Schornsteinfeger gemessen. Den kann man anrufen. Wenn die Abgaswerte nicht stimmen, kann man u.a. mit einer Änderung der Einstellung bzw. mit einer Reinigung des Kessels die Werte verändern. Derartige Wartungsarbeiten sind üblicherweise Sache des Mieters (kommt auf den Mietvertrag an). Also hat der Mieter möglicherweise die Anlage nicht richtig warten lassen bzw. bedient und jetzt soll der VM die (angeblich) überhöhte Rechnung bezahlen?
Zu den Gaspreisen hier noch ein Zitat:
Die Beschaffungskosten für Erdgas sind in der letzten Zeit erheblich ::gestiegen, sie sind zum Januar 2006 im Vergleich zu den Jahren davor ::um etwa 40 Prozent teurer geworden.
Quelle: http://www.steckdose.de/gasvergleich_gaspreise.html
Danke für Antworten!
Bitte
mfG. Olli B
vnA
dann ist es möglicherweise eine große Wohnung, oder eine
schlecht gedämmte, oder ein Nutzer der es sehr warm haben
möchte, oder, oder …
-> Ja ist es, hatte aber nur 2 Heizungen laufen und Warmwasser.
Wer sagt das? Wie zeigt sich dies?
-> Der Heizungstechniker, der die Heizung eingestellt und daran herumgeschraubt hat.
gar nicht. Was hat der Vermieter mit der Wahl des
Gaslieferanten zu tun? Den kann jeder Mieter selbst wählen
-wenn er einen eigenen Kessel hat.
-> sagte ich ja
Abgaswerte werden u.a. vom Schornsteinfeger gemessen. Den kann
man anrufen. Wenn die Abgaswerte nicht stimmen, kann man u.a.
mit einer Änderung der Einstellung bzw. mit einer Reinigung
des Kessels die Werte verändern. Derartige Wartungsarbeiten
sind üblicherweise Sache des Mieters (kommt auf den
Mietvertrag an). Also hat der Mieter möglicherweise die Anlage
nicht richtig warten lassen bzw. bedient und jetzt soll der VM
die (angeblich) überhöhte Rechnung bezahlen?
Zu den Gaspreisen hier noch ein Zitat:
Die Beschaffungskosten für Erdgas sind in der letzten Zeit erheblich ::gestiegen, sie sind zum Januar 2006 im Vergleich zu den Jahren davor ::um etwa 40 Prozent teurer geworden.
Quelle: http://www.steckdose.de/gasvergleich_gaspreise.html
-> der VM hat die selbe Heizung und heizt für 6 Personen günstiger…
dann ist es möglicherweise eine große Wohnung, oder eine
schlecht gedämmte, oder ein Nutzer der es sehr warm haben
möchte, oder, oder …
-> Ja ist es, hatte aber nur 2 Heizungen laufen und
Warmwasser.
Ah, 2 Heizungen von wievielen, wenn andere Räume kalt/aus bleiben, dann zieht die warme Luft dahin und der Thermostat Heißthermostat muss dauernd hinterherheizen. Zudem gibt es oft auch Heizungen wo man wenn man mittige Heizkörper stilllegt auch in die hinteren keine wirkliche Wärme reinbekommt, auch da muss die Heizung viel mehr leisten, als nötig wär, also übermässig GAs oder was auch immer verbrauchen
> Fehler des Mieters, da falsche Bedienung.
Sinnvoller ist es alle Heizungkörper laufen zu lassen, um so eine Gleichmässige Wärmeverteilung zu erzielen. Lieber per Hand nachregulieren und alle gleichmässig runter oder raufdrehen, wenn mans warm oder kühler haben will. Oder ein Raumthermostat im Raum mit dem größten Kuschelbedarf (bei vielen ist es das Wohnzimmer, im Schlafzimmer hält man sich ja anders warm)
Wenn die anderen Heizungen dann etwas niedriger eingestellt sind, dann heizt sich nur der Raum auf und die anderen haben so ein Mittelmaß.
In manchen Mietverträgen ist der Mieter sogar verpflichtet eine konstante RAumtemperatur von mindestens 16 Grad aufrechtzuerhalten, damit er Schimmel vorbeugt.
Gruß Susanne