Überfahrtsrecht zur Holzabfuhr

Hallo allerseits,

ein kleines Waldstück wurde kahlgeschlagen, das Holz sollte abtrasnportiert werden aber rundum sind gepachtete Wiesen und mit dem Pächter ist nicht gut auszukommen.
Es handelt sich um eine Strecke von 20m diemit Traktor und Anhänger max.10mal überfahren werden müsste.

Kann der Pächter die Überfahrt verweigern oder muß er diese dulden?

Der Forstwart meinte man müsse mit ihm reden, aber das geht nicht.

Danke
Elmar

Hallo!

Na, wenn der Pächter nicht will, würde ich mich an den Eigentümer wenden.

Wenn ich mir allerdings vorstelle, dass ich eine „Holzinsel“ habe und nicht merke, dass ich ggfs. Probleme erhalten könnte, da außenherum anderes Eigentum ist… und kein Weg… würde ich mir ggfs. vorher Gedanken machen.

Anderer Lösungsansatz:
Überlege, welche „schonenden“ Transportmöglichkeiten es gibt, die für die Wiesen weniger belastend sind. Ich denke hier an das PFERD.

Good luck!
Jogi

So als Stichwort:
Notwegerecht.

vnA

Hallo,
ein Blick ins Grundbuch könnte helfen, ob es nicht schon ein Wegerecht etwa ein Notwegerecht http://de.wikipedia.org/wiki/Notwegerecht gibt.
Normal macht man die Überfahrt im Winter bei möglichst tief gefrorenem Boden und nicht jetzt mitten in der Vegetationsphase um möglichst wenig Schaden anzurichten. Im Sommer wäre der günstigste Zeitpunkt bei trockenem Wetter unmittelbar nach der Mahd.
Man könnte sich auch an das Forstamt/den Förster/den Obmann des Bauernverbands/einen Feldgeschworenen/… wenden, ob sie bereit sind ein Gespräch zu moderieren, bevor man den Rechtsweg einschlägt.

Cu Rene