Überforderg. v. Arbeitnehmern i. öffentl. Dienst

für die schon gegebene Antwort vielen Dank!
Aber gilt sie auch für Angestellte im öffentlichen Dienst? Da wäre der Arbeitgeber ja vielleicht noch mit ganz anderen Rechten ausgestattet, auch wenn der Arbeitnehmer KEIN Beamter wäre?

Dürfte eine vorgesetzte Behörde die ihr unterstellten Angestellten durch Richtlinien und Verordnungen in eine Lage bringen, in der faktisch das Verordnete und per Richtlinien Anbefohlene nicht mehr zu leisten wäre?
Dies wäre ja eine Frage z.B. bei überforderten Sozialamtsangestellten, Jugendamtsangestellten usw., die viel zu viele Fälle zu betreuen hätten.

für die schon gegebene Antwort vielen Dank!
Aber gilt sie auch für Angestellte im öffentlichen Dienst? Da
wäre der Arbeitgeber ja vielleicht noch mit ganz anderen
Rechten ausgestattet, auch wenn der Arbeitnehmer KEIN Beamter
wäre?

Auch der ÖD kann nicht gegen gültige Gesetze verstoßen.

Dürfte eine vorgesetzte Behörde die ihr unterstellten
Angestellten durch Richtlinien und Verordnungen in eine Lage
bringen, in der faktisch das Verordnete und per Richtlinien
Anbefohlene nicht mehr zu leisten wäre?
Dies wäre ja eine Frage z.B. bei überforderten
Sozialamtsangestellten, Jugendamtsangestellten usw., die viel
zu viele Fälle zu betreuen hätten.

Wenn dieser Fall (rein hypothetisch natürlich) eintritt, kann man z.B. eine begründete Überlastungsanzeige beim Vorgesetzten und beim Personalamt machen - evtl. unter Einbeziehung des Personalrates.
Ich denke, auch der ÖD als AG ist hier an einer ordentlichen Aufgabenerledigung interessiert.

Beatrix

vielen Dank für Dein Posting, Beatrix, aber …
Wenn nicht offiziell und nachweisbar gegen geltendes Recht verstoßen wird, sondern langsam und nach und nach immer mehr Verordnungen und Bestimmungen die Arbeitslast erhöhen - insbesondere die bürokratische - so daß die Kernaufgabe immer weiter zurückgedrängt wird, gibt es kein Gesetz, das dagegen gerichtet ist, so scheint es mir. Darum meine Frage hier im Brett.
Daß auch dem ÖD daran liegt, daß die Aufgaben ordentlich erledigt werden - klar - was sonst? Eine nicht überraschende Weisheit. Aber was bringts betreffs meiner Frage?