Überforderung von Arbeitnehmern

Gibt es eigentlich Gesetze gegen nachweisbare Überforderung von Arbeitnehmern?
Um es mal überdeutlich zu machen: ein Arbeitgeber, der von den Arbeitnehmern mehr als 24 Stunden Arbeit pro Tag verlangt …

Gesetzt also der Fall, die dem Arbeitnehmer ( z.B. im Lauf von Jahrzehnten, durch Verordnungen und Erlasse immer weiter zunehmend aufgebürdeten ) Verpflichtungen übersteigen nicht nur die vereinbarte Arbeitszeit, sondern sogar das vernünftig überhaupt noch Erfüllbare, um ein Mehrfaches?

Mir fällt dazu eigentlich nur der Begriff „Organisationsversagen“ ein, der sich allerdings, soweit ich sehe, nur auf Fälle bezieht, in denen z.B. die angenommene Arbeitsüberforderung von Pannen bis hin zu Unglücksfällen geführt hat und dies nun juristisch bewertet wird.

Aber gibt es gesetzliche Vorschriften, die eine solche Überforderung bereits von vornherein verhindern wollen bzw. verbieten?

Guten Tag.

Aber gibt es gesetzliche Vorschriften, die eine solche
Überforderung bereits von vornherein verhindern wollen bzw.
verbieten?

Arbeitszeitgesetz http://bundesrecht.juris.de/arbzg/ hier besonders der zweite Abschnitt, und insbesondere §3. Im §22 steht auch gleich der potenzielle Preis für das Nichteinhalten. Zuständig für die Überwachung ist ein hypothetisches BR-Gremium und auf amtlicher Seite die Gewerbeaufsicht.

GEK