Gibt es eigentlich Gesetze gegen nachweisbare Überforderung von Arbeitnehmern?
Um es mal überdeutlich zu machen: ein Arbeitgeber, der von den Arbeitnehmern mehr als 24 Stunden Arbeit pro Tag verlangt …
Gesetzt also der Fall, die dem Arbeitnehmer ( z.B. im Lauf von Jahrzehnten, durch Verordnungen und Erlasse immer weiter zunehmend aufgebürdeten ) Verpflichtungen übersteigen nicht nur die vereinbarte Arbeitszeit, sondern sogar das vernünftig überhaupt noch Erfüllbare, um ein Mehrfaches?
Mir fällt dazu eigentlich nur der Begriff „Organisationsversagen“ ein, der sich allerdings, soweit ich sehe, nur auf Fälle bezieht, in denen z.B. die angenommene Arbeitsüberforderung von Pannen bis hin zu Unglücksfällen geführt hat und dies nun juristisch bewertet wird.
Aber gibt es gesetzliche Vorschriften, die eine solche Überforderung bereits von vornherein verhindern wollen bzw. verbieten?