Überführung beim Gebrauchtwagenkauf

Ich habe vor, mir einen Gebrauchtwagen von einer Privatperson zu kaufen. Das Problem dabei ist nur, dass der Ort, wo der Wagen steht 150km von meinem Wohnort entfernt liegt.
Jetzt hab ich gelesen, dass es möglich ist, mit dem bestehenden Kennzeichen und der bestehenden Versicherung des Verkäufers den Wagen bis zu mir zur Ummeldung zu fahren. Im Falle eines Unfalls bei der Überführung würde auch meine Versicherung nachträglich den Schaden übernehmen.

Stimmt das soweit? Gibt es dabei noch was zu beachten?

Falls ja, gibt es irgendwo im Internet Nachweise dafür, dass es so geht? Denn irgendwie muss ich den Verkäufer ja auch davon überzeugen, dass diese Art der Überführung möglich ist, wenn er zweifeln sollte.

Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Antworten,
michaelp

Hallo Michael,

Du glaubst doch nicht wirklich, dass es erlaubt ist, mit einem abgemeldeten Fzg. quer durch Deutschland zu fahren???

Für so etwas gibt es die Kurzzeitkennzeichen.

Beste Grüße
Guido

Gab es da nicht die Erlaubnis, auch mit nem abgemeldeten KFZ die Fahrt zum TÜV durchzuführen?

Vgl. http://verkehrsanwaelte.de/forum/beitrag-2481 , hier verweis auf §23(4) StVZO

Gab es da nicht die Erlaubnis, auch mit nem abgemeldeten KFZ
die Fahrt zum TÜV durchzuführen?

Vgl. http://verkehrsanwaelte.de/forum/beitrag-2481 , hier
verweis auf §23(4) StVZO

Ich wusste, dass es Widerspruch gibt. Dabei wollte ich die Antwort doch nur einfach machen :wink:

  1. Vergesst die StVZO. Das ganze heißt jetzt FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung)

  2. Ja, es gibt gewisse Ausnahmen. Aber: Grundsätzlich nicht für solch lange Fahrten!
    Außerdem heißt es „… und die Fahrten von der KFZ-Haftpflichtversicherung erfasst sind“. Was im Gesetztestext nicht einwandfrei steht, ist, ob es ausreicht, eine Versicherungsbestätigungskarte (früher Doppelkarte) dabei zu haben, oder ob dem Versicherer die Fahrt gemeldet werden muss. Das ist Auslegungssache.

  3. Fahren mit einem nicht zugelassenem Fzg. ist nicht ganz so schlimm, sind, glaube ich, nur 4 Punkte und gute 100 Euro Geldbuße. Ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz dagegen (schlechtester Fall bei meinem Punkt 2) kostet 6 Punkte, deutlich mehr Euros und ggf. eine Freiheitsstrafe. (bitte schlagt mich nicht, wenn die Angaben der Punkte und Geldbußen nicht ganz stimmen, hab die jetzt nicht griffbereit)

Wer das Risiko unterschiedlicher Auslegungen des Gesetzestextes umgehen möchte, beschafft sich Kurzzeitkennzeichen, denn dafür sind die da.

Beste Grüße
Guido

Hallo,

Du glaubst doch nicht wirklich, dass es erlaubt ist, mit einem
abgemeldeten Fzg. quer durch Deutschland zu fahren???

Außer Dir spricht hier niemand von abmelden…

Er will das Kennzeichen des Verkäufers noch nutzen, was durchaus zulässig ist, insofern er es wirklich macht.

Habe ich auch schon getan, Auto kaufen und mit dem Kennzeichen nach Hause fahren und sofort abmelden.

gruß
dennis

Hallo,

Ich habe vor, mir einen Gebrauchtwagen von einer Privatperson
zu kaufen. Das Problem dabei ist nur, dass der Ort, wo der
Wagen steht 150km von meinem Wohnort entfernt liegt.
Jetzt hab ich gelesen, dass es möglich ist, mit dem
bestehenden Kennzeichen und der bestehenden Versicherung des
Verkäufers den Wagen bis zu mir zur Ummeldung zu fahren. Im
Falle eines Unfalls bei der Überführung würde auch meine
Versicherung nachträglich den Schaden übernehmen.

Stimmt das soweit? Gibt es dabei noch was zu beachten?

Ja das geht. Du solltest dem Verkäufer schriftlich mit Datum / Uhrzeit quittieren, daß Du mit dem Auto und seinen Kennzeichen nach Hause fährst, daß wenn was passiert, er Beweise in denHänden hat, daß es nicht auf seinem Mist gewachsen ist. Laß ihm auch die Daten Deiner Versicherung da.

gruß
dennis

Danke für eure Antworten. Wie manche schon erkannt haben, will ich das noch vorhandene angemeldete Kennzeichen nutzen für die Überführung.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo nach mal,

Außer Dir spricht hier niemand von abmelden…

Uups, da habe ich wohl was falsch aufgefasst.

Allerdings ist es für mich selbstverständlich, dass man ein Fahrzeug beim Verkauf nicht angemeldet übergibt. Es ist für den Käufer natürlich von Vorteil, sollte es doch so gemacht werden.

Beste Grüße
Guido