Überführung ins Privatvermögen (Firmenauflösung)

Moinsen!
Nehmen wir das Beispiel Auflösung eines nebenberuflichen Einzelunternehmens.
Bei einer Überführung der Restwerte ins Privatvermögen fallen ja Steuern an, wie hoch sind die im allgemeinen? Gibt es einen Freibetrag?
Danke!
Gruß Sombat

Moin!

Es gibt einen Freibetrag, wenn man 55. Jahre alt ist oder berufsunfähig im sozialversicherungsrechtlichem Sinne. Darüber hinaus ist der Aufgabegewinn steuerlich begünstigt („Fünftel-Regelung“).

Die Höhe der Steuer bestimmt sich nach dem zu versteuernden Einkommen. Man zählt also alle Einkünfte zusammen, zieht Sonderausgaben etc. ab und dann kann man die Einkommensteuer berechnen.

Viele Grüße
e