Überführung

ich möchte meine Segeljolle samt Trailer von Deutschland nach Österreich überführen. Problem dabei: Der Trailer hat keinen TÜV.
Geht das mit einem roten Numernschild, oder gibt es da Probleme?
Da ich meist nur kurzzeitig in D bin, habe ich einfach nicht die Zeit, den Trailer optisch TÜV-konform herzurichten.
Wer weiß Rat?

danke schonmal im Voraus
Harry

Hallo Harry;
deine Idee ein „Rotes Nummernschild“ zu benutzen ist zumindest kritisch, weil ansich nur die Überführung ohne Ladung zulässig ist, d.h. deine Segeljolle wird gewöhnlich als Ladung angesehen und dann … Vielleicht solltest du überlegen einen Auto-Transport-Anhänger zu leihen und darauf Trailer samt Jolle zu transportieren - solche Leih-Anhänger kannst du sicher auch in deiner Nähe finden.
MfG Rainer

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Hallo Harry;
deine Idee ein „Rotes Nummernschild“ zu benutzen ist zumindest
kritisch, weil ansich nur die Überführung ohne Ladung zulässig
ist, d.h. deine Segeljolle wird gewöhnlich als Ladung
angesehen und dann … Vielleicht solltest du überlegen einen
Auto-Transport-Anhänger zu leihen und darauf Trailer samt
Jolle zu transportieren - solche Leih-Anhänger kannst du
sicher auch in deiner Nähe finden.
MfG Rainer

Hallo Rainer,
danke für deine Auskunft.
Deinen Vorschlag habe ich auch schon erwogen. Das ist halt aufwendiger beim Fahren. 2x die gut 1000Km mit 80Km/h oder 1x mit 80Km/h. Da sind schon ein paar Stunden mehr zu fahren.
Ich habe mich bei der Überlegung mit dem "Roten Nummernschild"auf dieses hier bezogen…:

*Fahrzeugüberstellung
*Die Überführung des Kfz erfolgt mit ausländischem *Überstellungskennzeichen (darf drei Tage verwendet werden, wenn *der/die FahrzeughalterIn seinen/ihren Hauptwohnsitz in Österreich *hat) und einer Kurzversicherung. Diese erhält man bei den zuständigen *Behörden im jeweiligen Land bzw. erfolgt die Besorgung durch den/die *HändlerIn.
*zuständige Behörde:
*die Zulassungsstellen der Versicherungsgesellschaften
*Hinweis: Man kann auch in Österreich ein Überstellungskennzeichen (grün) anfordern. Mit diesem darf max. 21 Tage gefahren werden.

Dieses bezieht sich aber auf den „Import“ von KFZ aus EU-Ländern.
Von Trailer, bzw. habe ich noch nichts Brauchbares finden können.

MfG
Harry