hallo zusammen!
habe folgenden absatz im verkehrsgesetztbuch gefunden :
„„SVG
VRV Art. 57 Absatz 4
Mit Motorfahrzeugen, die sich im Bau, Umbau oder in Reperatur befinden, dürfen Überführungsfahrten ausgeführt werden, wenn wenigstens Lenkung und Bremsen betriebssicher sind, ein Bremslicht vorhanden ist, bei Nacht oder schlechter Witterung die Beleuchtung den Vorschriften entspricht und kein übermässiger Lärm entsteht““
und zwar bin ich stolze besitzerin eines magirus-kleinlasters, baujahr ca. 1960. was muss ich mir nun unter überführungsfahrten vorstellen?
könnte es sich um fahrten in andere länder handeln?
danke für schnelle antwort.
ach ja,komme aus little switzerland.
freundliche grüsse, elisabeth
Hallo,
Magirus baute auch Motorraeder !!???!!
OK, also Ueberfuehrungsfahrten heist nichts anderes als Bewegung von Punkt A nach B. z.B. von zu Hause in die Werkstatt, von Kauefer zu Verkaeufer, alter Wohnort -> neuer Wohnort etc. etc.
Darunter faellt u.U. auch eine Probefahrt. Was nicht erlaubt ist: mit Roten Nummern einen Wochenendtour zu machen.
Auch Fahrten in Ausland sind hier nicht geregelt. Da kommen die Bestimmungen des entsprechenden Landes noch ins Spiel.
Tschau
Peter
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Falsches Brett
Hallo Elisabeth,
Dein Posting gehört unter Vier- und Mehrräder 
Greetings,
funr@cer
Überführungsfahrten sind Fahrten mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug, auch ohne TÜV, aber verkehrssicher, mit einem vorläufigen Kennzeichen, Probekennzeichen, „roter Nummer“ oder Überführungskennzeichen.
Dabei wird kein Halter bzw. Eigentümer in den Kfz.-Brief eingetragen.
Es müssen aber trotzdem Steuer und Versicherung gezahlt werden.
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