Hallo
Wenn jemand in seiner Wohnung viele Dinge hat, so das die Wohnung sehr überfüllt und unaufgeräumt ist. Aber nicht dahingehend, das überall Müll herumliegt oder Ungeziefer herumläuft (zumindestens nicht mehr als in jeder anderen normalen Wohnung), ist dies dann ein Kündigungsgrund?
Ich weiß wohl, das es „Messi-Wohnungen“ gibt, wo überall Müll und kaputte Dinge herumliegen, die der Bewohner dann irgendwann nicht mehr bewerkstelligen konnte und „sich dann aufgibt“. Und selbst da habe ich kürzlich mal gehört, das dies eine Psychologische Sache ist und das dann auch kein Kündigungsgrund mehr ist, sondern eher etwas für einen Betreuer, der dabei hilft wieder Ordnung in die Wohnung zu bekommen.
Aber das ist jetzt auch wieder ne andere Sache.
Ich meine einfach eine „vollgestellte Wohnung“. Wo jemand zum Beispiel von einer großen Wohnung in eine kleinere Gezogen ist und sich von seinen Habseeligkeiten oder Erinnerungsstücken nicht trennen möchte. Oder z.B. die Wohnung eines verstorbenen geliebten Menschen räumen mußte und dort einige Sachen behalten hat, oder einfach nur Kaufwütig ist… Möglichkeiten gibt es da ja viele…
Mich würde da einfach interessieren, ob jeder seine Wohnung so zustellen darf wie er möchte, oder ob es da „Auflagen“ gibt, wie viel man in einer Wohnung hat.
Vielen Dank
Gruß
Taki