In einem Gewerbemietvertrag steht Übergabe besenrein in vertragsgemäßen Zustand.Was bedeutet vertagsgemäß? Muss man da malern oder nur „kehren“?
wie das in gewerbemietverträgen ist, weiß ich nicht. in „normalen“ verträgen stehen üblicherweise fristen, innerhalb derer man die räume renovieren muss. hält man die fristen ein, muss man beim auszug eigentlich nur dübellöcher schliessen und ähnliches (und eben durchfegen). das renovieren wurde dann damit schon erledigt.
könnte mir vorstellen, dass das hier ähnlich ist?
Hallo Rossana
In einem Gewerbemietvertrag steht Übergabe besenrein in
vertragsgemäßen Zustand.Was bedeutet vertagsgemäß?
Na das bedeutet, daß die Übergabe in dem Zustand erfolgt, wie im Mietvertrag steht, daß die Übergabe erfolgt.
Falls in dem Vertrag zum Beispiel steht: Lagerraum, leer, Betonboden.
Dann würde ich deuten, daß selbst eingebaute Regale entfernt werden müssen und ein selbst eingebrachter PVC-Bodenbelag auch.
Hans