Also Familie A 5 Personen davon 3 Kinder wohnen seit 2 Jahren in einer 4ZKB Wohnung. Sie ziehen zum 30.11 aus. Da der 30 ein so´nntag ist wann wäre die Übergabe der Wohnung möglich muss vermieter es hinnehmen an einem So die Übergabe zu machen oder wäre der darauffolgende Montag auch zulässig? Wie muss die Wohnung hinterlassen werden? Zum Beispiel die Fenster ? müssen diese geputzt sein? oder in der Wohnung festsitzdende Regale müssen die auch staubgewischt sein? Die Familie hat Gardinen die in der Wohnung bleiben vor 2 Jahren im ordentlichen und sauberen Zustand bekommen als Leihe. Müssen diese gewaschen zurückgegeben werden? weil sie wurden jetzt 2 jahre nicht einmal gewaschen.
danke im Voraus
Hallo,
Also Familie A 5 Personen davon 3 Kinder wohnen seit 2 Jahren
in einer 4ZKB Wohnung. Sie ziehen zum 30.11 aus. Da der 30 ein
so´nntag ist wann wäre die Übergabe der Wohnung möglich muss
vermieter es hinnehmen an einem So die Übergabe zu machen oder
wäre der darauffolgende Montag auch zulässig?
Beide Parteien können den Übergabetermin auch nach dem 30.11 vereinbaren, aber Mietzins steht dem Vermieter für den Zeitraum bis zur verspäteten Übergabe dann nicht mehr zu.
Wie muss die
Wohnung hinterlassen werden? Zum Beispiel die Fenster ? müssen
diese geputzt sein? oder in der Wohnung festsitzdende Regale
müssen die auch staubgewischt sein? Die Familie hat Gardinen
die in der Wohnung bleiben vor 2 Jahren im ordentlichen und
sauberen Zustand bekommen als Leihe. Müssen diese gewaschen
zurückgegeben werden? weil sie wurden jetzt 2 jahre nicht
einmal gewaschen.
Kommt darauf an, was vertraglich vereinbart wurde.
Gruß
Maja