Hallo,
ich habe folgenden Problemfall der zu lösen wäre.
Man stelle sich vor eine angemietete Wohnung soll nach Kündigung übergeben werden. In der Wohnung befand sich vor Einzug an den Fenstern eine Gardinenhalterung. Nachträglich wurde im Bad ein Handtuchhalter angebracht.
Jetzt bei der Übergabe verlangt der Hausmeister, dass beide Dinge vom Mieter entfernt werden müssen. Ist natürlich auch damit verbunden dass im Bad sinnloser Weise Löcher in den Fliesen bleiben, die sicherlich dann von der Hausverwaltung in Rechnung gestellt werden.
Weiterhin müssen die Handtuchhalterungen vernichtet werden was auf der Müllsammlung wieder Geld kostet. Da dies nicht die Gardinenhalterung des Vermieters ist, sieht dieser das natürlich nicht ein.
Wie ist die Rechtslage? Was kann man tun?
Danke, Anja