Übergabe einer Wohnung

Hallo,

ich habe folgenden Problemfall der zu lösen wäre.

Man stelle sich vor eine angemietete Wohnung soll nach Kündigung übergeben werden. In der Wohnung befand sich vor Einzug an den Fenstern eine Gardinenhalterung. Nachträglich wurde im Bad ein Handtuchhalter angebracht.

Jetzt bei der Übergabe verlangt der Hausmeister, dass beide Dinge vom Mieter entfernt werden müssen. Ist natürlich auch damit verbunden dass im Bad sinnloser Weise Löcher in den Fliesen bleiben, die sicherlich dann von der Hausverwaltung in Rechnung gestellt werden.

Weiterhin müssen die Handtuchhalterungen vernichtet werden was auf der Müllsammlung wieder Geld kostet. Da dies nicht die Gardinenhalterung des Vermieters ist, sieht dieser das natürlich nicht ein.

Wie ist die Rechtslage? Was kann man tun?

Danke, Anja

Man stelle sich vor eine angemietete Wohnung soll nach
Kündigung übergeben werden. In der Wohnung befand sich vor
Einzug an den Fenstern eine Gardinenhalterung. Nachträglich
wurde im Bad ein Handtuchhalter angebracht.

Jetzt bei der Übergabe verlangt der Hausmeister, dass beide
Dinge vom Mieter entfernt werden müssen. Ist natürlich auch
damit verbunden dass im Bad sinnloser Weise Löcher in den
Fliesen bleiben, die sicherlich dann von der Hausverwaltung in
Rechnung gestellt werden.

Wenn der Mieter ein Übergabeprotokoll hat, in dem beschrieben ist, dass die Gardinenstange in den Besitz des Mieters übergeht, bzw. dass der Mieter die Gardinenstage vom Vormieter übernimmt, dann kann der Eigentümer natürlich verlangen, dass die Gardinenstange entfernt wird, ansonsten konnte der Mieter annehmen, dass sie zur Wohnung gehört und hängen lassen.

Den Handtuchhalter muss der Mieter entfernen und die Löcher zu machen. Bei einem Handtuchhalter muss der Vermieter die Löcher akzeptieren. Geschickter wäre es natürlich gewesen, der Mieter hätte die Löcher in die Fugen gesetzt.

Weiterhin müssen die Handtuchhalterungen vernichtet werden was
auf der Müllsammlung wieder Geld kostet. Da dies nicht die
Gardinenhalterung des Vermieters ist, sieht dieser das
natürlich nicht ein.

Die Handtuchhalter kann der Mieter ja in seine nächste Wohnung mitnehmen oder beim Fairkauf abgeben, dann hat noch jemand etwas davon.

Gruss Jutta

Den Handtuchhalter muss der Mieter entfernen und die Löcher zu
machen. Bei einem Handtuchhalter muss der Vermieter die Löcher
akzeptieren. Geschickter wäre es natürlich gewesen, der Mieter
hätte die Löcher in die Fugen gesetzt.

Das war leider nicht möglich, weil es keinen Handtuchhalter angepasst an die Fliesenfugen gab

Naja und die Gardinenhalterung bei der wurde wirklich angenommen, dass sie zur Wohnung gehört.

Dann hat es sich ja Gott sei Dank zu Gunsten des Vermieters erledigt.

Vielen Dank!

Ich bin immer wieder erstaunt wie kleinlich manche Menschen sind.
Der Nachmieter freut sich vielleicht wenn schon ein Handtuchhalter vorhanden ist, muss er doch keine neuen Löcher bohren o.ä.

oder es ärgert ihn, daß da so ein hässliches Teil hängt und muß es abbauen und die Löcher zumachen…

hat der Mieter also das Recht zu entscheiden, was bleiben kann und was nicht??

Ich bin immer wieder erstaunt wie kleinlich manche Menschen
sind.
Der Nachmieter freut sich vielleicht wenn schon ein
Handtuchhalter vorhanden ist, muss er doch keine neuen Löcher
bohren o.ä.