Huhu
Zwei Leute mieten sich eine Wohnung.
Im Übergabeprotokoll wird vermerkt, wie die Wohnung im Moment aussieht. Frisch mit Raufaser tapeziert. Einige Räume weiss gestrichen andere ungestrichen, so wie die Mieter es haben wollen.
Der Vermieter hätte jetzt gerne die Klausel drin, das bei einem Auszug die Wohnung wieder frisch mit Raufaser tapeziert abzuliefern ist. (ungestrichen)
Kann ein Vermieter so etwas verlangen?
Gruss Heike
Der Vermieter hätte jetzt gerne die Klausel drin, das bei einem Auszug die Wohnung wieder frisch mit Raufaser tapeziert abzuliefern ist. (ungestrichen)
Also geht es um den Neuabschluss eines Mietvertrages.
Wenn die Frage auf eine vereinbarte Endrenovierung (ohne Übertragung der laufenden Schönheitsreparaturen auf den Mieter) abzielt:
grundsätzlich ist eine entsprechende Vertragsvereinbarung wirksam möglich > nach bisheriger, bisher (noch) nicht widerlegter BGH-Auffassung - allerdings nur soweit dabei auch der tatsächliche Renovierungsbedarf berücksichtigt wird und soweit sich die vereinbarte Endrenovierung nur auf das Neustreichen bezieht.
Die von dir erwähnte Endrenovierungsvereinbarung (Neutapezieren bei Auszug) scheint mir jedoch bereits aus dem Grunde mindestens „wackelig“, da Rauhfaser üblicherweise mehrmals überstreichbar ist.
Seit den neuesten BGH-Urteilen seit 2004 bzgl. > starre Fristen > Tapeten ab bei Auszug hängt die Wirksamkeit einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung allerdings von Feinheiten bei der Formulierung ab!
siehe z.B.
http://www.businessportal24.com/recht/allgemeines/15…
sowie
http://www.ivd.net/html/0/188/artikel/603.html
und
http://www.ivd-berlin-brandenburg.de/Presse/060629-S…
und
http://www.steuernetz.de/homepages/vv/pt/pt299.html